26.01.2021

Neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde Ende 2020 endlich die Novellierung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie beschlossen. Unter dem Titel „Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung)“ trat die Trinkwasserrichtlinie am 12. Januar 2021 in Kraft. Welche Regelungen jetzt in nationales Recht umgesetzt werden müssen, erfahren Sie hier.

Trinkwasser im Glas

Die Trinkwasserrichtlinie legt europaweite Standards für Trinkwasser fest. Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind u.a.:

  • ein verbesserter Gesundheitsschutz in der Wasserversorgung
  • eine bessere Überwachung der Wasserqualität
  • höhere Qualitätsstandards
  • ein besserer Zugang zu Trinkwasser
  • stark erweiterte Informationspflichten

Neuerungen der Trinkwasserrichtlinie im Überblick

Wie den Zugang zu Trinkwasser sicherstellen?

Der Zugang zu sicherem Trinkwasser – insbesondere für vulnerable Gruppen – soll sich durch die Trinkwasserrichtlinie verbessern. Hierzu sollen verstärkt Wasserspender an öffentlichen Orten gebaut und Trinkwasser in öffentlichen Verwaltungen und Gebäuden bereitgestellt werden. Für Kunden von Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten soll die Abgabe von Wasser kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr erfolgen.

Wie will die Trinkwasserrichtlinie Wasser vor Schadstoffen schützen?

Ein besseres Überwachungskonzept soll dafür sorgen, dass Trinkwasser europaweit sauberer und gesünder wird. Eine verpflichtende Risikobewertung und ein Risikomanagement, wie es auch die WHO empfiehlt, bilden hierfür die Grundlage. Substanzen, bei denen ein potenzielles Gesundheitsrisiko vermutet wird, werden in eine europäische Beobachtungsliste aufgenommen, die von den Mitgliedsstaaten bei der neu vorgeschriebenen Risikobewertung beachtet werden muss. Als erste Substanzen werden die hormonell wirkenden Stoffe Beta-Östradiol und Nonylphenol auf diese Liste gesetzt. Geplant ist, auch Arzneimittelrückstände, endokrine Disruptoren, Mikroplastik sowie Stoffe, die in der Versorgungskette neu nachgewiesen werden, aufzunehmen.

Aufgrund von Empfehlungen der WHO werden die Grenzwerte für bestimmte Parameter (z.B. Blei, Chrom) reduziert, für weitere Stoffe wurden neue Grenzwerte festgelegt (z.B. Bisphenol-A, PFAS, Chlorit, Chlorat, Halogenessigsäure, Microsystin-LR, Uran, Legionellen).

Der risikobasierte Ansatz für die Sicherheit in der Wasserversorgung gilt entlang der gesamten Versorgungskette vom Einzugsgebiet über die Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung bis zur Hausinstallation.

Mindesthygieneanforderungen sollen sicherstellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Materialien und Substanzen in Kontakt mit Trinkwasser kommen dürfen (z.B. bei Rohren oder Wasserhähnen).

Informationspflichten

Da es bei vielen Trinkwasserversorgern zu erheblichen Wasserverlusten kommt (geschätzt ca. 25 %), wird neu auch eine Informationspflicht gegenüber der EU-Kommission über Wasserverlustraten eingeführt. Die Kommission kann einen Schwellenwert festsetzen, bei dessen Überschreitung die Mitgliedsstaaten einen Aktionsplan zur Reduzierung der Wasserverluste vorzulegen haben und Gegenmaßnahmen ergreifen müssen.

Ab einer bestimmten Versorgergröße müssen den Verbraucherinnen und Verbrauchern online bestimmte Informationen (z.B. zu Wasserqualität, Gefahren, Preis, verbrauchter Menge, jährlichen Trends oder zum ressourcensparenden Umgang mit Wasser) bereitgestellt werden.

Wie geht es jetzt im Gesetzgebungsprozess weiter?

Am 12.01.2021 trat die neue Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis Januar 2023 Zeit, die Vorgaben der Novelle in nationales Recht umzusetzen.

Autor*in: Anke Schumacher