Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Laut Bundesverfassungsgericht sind Teile des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig. Sowohl die Regelungen über die nationalen Klimaschutzziele als auch die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien unvereinbar mit den Grundrechten. Denn die Vorschriften würden hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 ... mehr