Muster für die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten

Laut § 64 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) muss ein Benutzer von Gewässern, der täglich mehr als 750 m3 Abwasser einleiten darf, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte bestellen. Die zuständige Behörde kann auch in weiteren Fällen die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen, z.B. wenn weniger als 750 m3 anfallen oder Abwasser in eine Kanalisation eingeleitet wird.
Als Gewässerschutzbeauftragter darf auch ein Immissionsschutzbeauftragter oder ein Abfallbeauftragter bestellt werden.
Muster
Muster für die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten