Muster für die Bestellung eines Abfallbeauftragten
Die Bestellung eines Abfallbeauftragten ist notwendig für
- genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, oder
- ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen,
- Besitzer von Abfällen im Sinne des § 27 KrWG (von Herstellern und Vertreibern zurückgenommene Abfälle),
wenn die Bestellung eines Beauftragten im Hinblick auf die Art oder Größe der Anlage erforderlich ist, oder die Behörde dies angeordnet hat.
Nutzen Sie das Muster für die Bestellung Ihres Beauftragten für Abfall.
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