Immission – Definition
Definition Immission: Gerüche, Schall, Kohlenstoffdioxid? Was genau sind Immissionen? Der Begriff der Immission ist prägend für das gesamte Immissionsschutzrecht, deshalb ist es unabdingbar, sich mit der Frage zu beschäftigen, was eigentlich alles zu den Immissionen zählt. Die Antwort darauf lesen Sie in diesem Beitrag.
Der Begriff Immission bezeichnet auf Mensch und Umwelt einwirkende Faktoren (Einwirkungen, von lat. immitto/immittere = hineinbringen). Immissionen sind der Gegenbegriff zu Emissionen. Von ihnen unterscheiden sich Immissionen v.a. in ihrer Wirkrichtung. Emissionen sind von einer Anlage ausgehende Verunreinigungen, Immissionen sind deren Einwirkungen auf ein Umweltgut.
Immissionen sind demnach auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende
- Luftverunreinigungen
- Geräusche
- Erschütterungen
- Licht
- Wärme
- Strahlen und
- ähnliche Umwelteinwirkungen.
Schädliche Umwelteinwirkungen und Immissionen
Daraus folgend bezeichnet Immissionsschutz den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Schädliche Umwelteinwirkungen sind nach § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz
Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen
Die Immissionskonzentration gibt an, wie groß der Einfluss einer Emission auf die Umwelt sein darf. Die Höhe dieses Einflusses ergibt sich aus gesetzlich festgelegten Höchstwerten.
Was sind Immissionen konkret?
Luftverunreinigungen und Luftschadstoffe
Luftverunreinigungen sind wegen ihrer besonderen Bedeutung im Rahmen des Immissionsschutzrechts in Absatz 4 BImSchG gesondert legal definiert. Hier handelt es sich um Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Luftschadstoffe wie Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe
Luftschadstoffe werden unterteilt in
- anorganische Gase wie Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid etc.
- anorganische Staubinhaltsstoffe (z.B. Blei, Quecksilber, Arsen)
- organische Verbindungen wie Kohlenwasserstoffe, sauerstoffhaltige Verbindungen, Halogene
- Gerüche
Die Vielfalt der Luftschadstoffe als Stoffgemisch bedingt eine Vielzahl von lokalen und systemischen Wirkungen. Werden gas-, dampf- und partikelförmige Stoffe eingeatmet, können sie lokal in den Atemwegen und in der Lunge, aber nach einer Verbreitungsphase auch systemisch auf Organe, Stoffwechsel und Zellen schädigend wirken. Der Schwerpunkt der Gefährdung des Menschen liegt auch bei den Luftschadstoffen auf deren gentoxischem, z. B. krebserzeugendem Potential.
Lärmimmission
Geräusche sind für den Menschen wahrnehmbare (hörbare) Schallschwingungen, deren Schalldruckpegel in Dezibel (dB) gemessen wird. Eine Regelung für bestimmte Grenzwerte findet sich u.a. in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), einer Verwaltungsvorschrift zum BImSchG bezogen auf Geräuschemissionen. Maßgeblich ist in der Regel die Bewertungskurve A, weshalb Lärmemissionen meist in dB (A) dargestellt werden.
Erschütterungen
Auch Erschütterungen fallen unter den Begriff der Immissionen. Erschütterungen sind niederfrequente Schwingungen, die von festen Körpern ausgehen. Ausgangspunkt und damit Emissionsquelle sind beispielsweise Schienen- oder Straßenverkehr, Baustellen etc.
Licht
Licht ist vorliegend als der sichtbare Bereich elektromagnetischer Wellen aus einer künstlichen (nicht natürlichen) Lichtquelle oder einer Reflexion (auch aus einer natürlichen Lichtquelle) zu verstehen. Darunter fällt beispielsweise auch der durch den Flügelschlag von Windenergieanlagen verursachte sogenannte „Diskoeffekt”. Bedeutende Indizwirkung für die Erheblichkeit von Lichtemissionen haben die Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI).
Wärme
Wärme bezeichnet vorliegend Wärmestrahlung, die als Einwirkung höherer Temperatur auf Orte mit niedriger Temperatur auftritt.
Strahlen
Strahlen erfassen zusätzlich zu den grundsätzlich ebenfalls unter Strahlen fallenden Beispielen Licht und Wärme noch weitere als Strahlen oder Strahlung auftretende Einwirkungen, wie z.B. durch elektromagnetische Wellen, Ultraschall, Radarstrahlen etc. Schließlich wird mit den ähnlichen Umwelteinwirkungen noch ein Auffangtatbestand für weitere Einwirkungen, die physischer oder chemischer Art sein können, genannt. Jedoch sind davon nur den Regelbeispielen ähnliche Einwirkungen erfasst.