Gewässerschutzbeauftragter: Die 7 wichtigsten Aufgaben und Pflichten
Als Gewässerschutzbeauftragter nehmen Sie eine Schlüsselrolle im Unternehmen ein. Überwiegend sind es Überwachungs- und Kontrollaufgaben, mit deren Hilfe Sie den betrieblichen Umweltschutz gezielt unterstützen.
Einhaltung aller relevanten Vorschriften
Ein Gewässerschutzbeauftragter ist für die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes verantwortlich. Diese Aufgabe erfüllt er u.a. durch:
Überwachung und Kontrolle der Anlage
- durch regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit, deren ordnungsgemäßem Betrieb und Wartung,
- durch Messungen der Menge sowie der Eigenschaften des Abwassers bzw. der Inhaltsstoffe sowie
- durch Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Kontrollen und Messungen.
Dabei kann der Gewässerschutzbeauftragte durch die jeweils zuständige Fachabteilung unterstützt werden – etwa durch die Bereitstellung von Betriebs- und Analysedaten sowie sonstiger Informationen.
Mitteilung festgestellter Mängel
Stellt ein Gewässerschutzbeauftragter Mängel fest, so hat er diese dem Benutzer des Gewässers mitzuteilen und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen. Eine Meldepflicht gegenüber der Behörde besteht nicht.
Auswahl der Abwasserbehandlungsverfahren
Neben dieser Überwachungspflicht hat der Gewässerschutzbeauftragte auch darauf hinzuwirken, dass die geeigneten Verfahren für die Behandlung des Abwassers zum Einsatz kommen und die dabei anfallenden Reststoffe einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden.
Verminderung der Abwasserbelastung und des -anfalls
Ein Gewässerschutzbeauftragter hat im Betrieb auch darauf hinzuwirken, dass im Betrieb Abwasser vermindert oder vermieden wird. In diesem Sinne soll er Verfahren optimieren und neue vorschlagen, mittels derer eine Kreislaufführung bzw. Mehrfachnutzung von Wasser ermöglicht oder die Belastung des Abwassers vermindert wird. Generell hat er auf eine umweltfreundliche Produktion hinzuwirken.
Informationen der Betriebsangehörigen
Der Gewässerschutzbeauftragte des Betriebs muss mit Unterstützung des Betreibers die Betriebsangehörigen über die im Betrieb verursachten Belastungen des Abwassers sowie über entsprechende Gegenmaßnahmen aufklären.
Dies beinhaltet sowohl die Reinigung des Abwassers vor Abgabe in das Gewässer als auch technische Einrichtungen, Änderungen an den Anlagen oder das Verhalten der Mitarbeiter selber. Die Info kann z.B. durch Aushang der Untersuchungsergebnisse, Broschüren oder bei Betriebsversammlungen erfolgen, aber auch durch Schulungen, Einweisungen oder Einzelgespräche.
Berichterstattung des Gewässerschutzbeauftragten
Über alle Maßnahmen, die der Gewässerschutzbeauftragte bezüglich seiner Aufgaben durchgeführt hat, sowie über die weiterhin beabsichtigten Maßnahmen, muss er dem Benutzer jährlich Bericht erstatten. Dieser Bericht muss schriftlich verfasst werden. Ein derartiger schriftlicher Jahresbericht könnte wie folgt gegliedert sein:
- Übersicht über die Abwasserbehandlungsanlagen im Berichtsjahr
- Darstellung gewässerrelevanter Ereignisse
- Darlegung der Einhaltung der wasserrechtlichen Auflagen (Darstellung eines Ist-/Sollvergleichs)
- Inbetriebnahme wesentlicher Anlagenteile
- Dokumentation der Investitionen im Berichtsjahr
- Darstellung der Entwicklung zukünftiger wasserrechtlicher Aufgaben
- langfristige Investitionsprogramme
- Darstellung der Konsequenzen, die sich für das Unternehmen ergeben