Gewässer
Gewässer sind nach allgemeiner Definition oberirdische oder unterirdische Wasseransammlungen, die in den Wasserkreislauf der Natur eingebunden sind. Nach dem gewässerspezifischen Ansatz sind Gewässer in folgende Gewässerarten unterteilt:
- Oberflächengewässer (auch: Oberirdische Gewässer)
- Grundwasser
- Küstengewässer (Meeresgewässer)
- Künstliche Gewässer
Gewässerarten
Nach dem gewässerspezifischen Ansatz sind Gewässer in folgende Arten unterteilt: Oberflächengewässer, Grundwasser, Küstengewässer (Meeresgewässer) und künstliche Gewässer.
Diese allgemeine Definition wird für bestimmte Gewässerarten weiter differenziert: Danach ist Grundwasser das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht, während mit oberirdischem Gewässer das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser gemeint ist. Unter Küstengewässern wird das Meer zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder zwischen der seewärtigen Begrenzung der oberirdischen Gewässer und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeers verstanden. Zu den Gewässern zählen auch künstliche Gewässer, also von Menschen geschaffene oberirdische Gewässer oder Küstengewässer.
Ausnahmen nach dem WHG
Bestimmte vorkommende Wasserzustände werden explizit von der Gewässerdefinition ausgeschlossen. In diesem Sinne sind keine Gewässer:
- Regentropfen
- kurzzeitige Regenpfützen
- Tau
- Nebel
- Wasser, das nicht mehr am natürlichen Wasserkreislauf teilnimmt wie gefasstes Wasser in Rohrleitungen und Behältern
Zielsetzung des WHG
Ziel des Gewässerschutzes ist es, Gewässer
- vor schädlichen Einwirkungen, Beeinträchtigungen und Veränderungen zu schützen (z.B. vor giftigen, schwer abbaubaren organischen Stoffen und Schwermetallen) und
- als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.
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