05.08.2024

EU-Renaturierungsgesetz mit Notbremse

Es war ein zähes Ringen, und zum Schluss hat die überraschende Zustimmung der österreichischen Umweltministerin den Ausschlag gegeben: Nach dem Europäischen Parlament haben nun auch die Mitgliedstaaten dem EU-Renaturierungsgesetz zugestimmt. Ziel der EU-Verordnung ist es, in den kommenden sechs Jahren 20 % der EU-Fläche wieder in einen ökologisch guten Zustand zu versetzen. Noch ehrgeizigere Ziele will man bis 2050 erreichen.

Renaturierungsgesetz

Das EU-Renaturierungsgesetz (EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – Nature Restoration Law, NRL) ist ein wichtiger Baustein des „Green Deal“, mit dem die EU bis 2050 ökologisch nachhaltig und klimaneutral werden möchte. Dabei sollen die noch intakten Ökosysteme geschützt, geschädigte instand gesetzt und bereits zerstörte renaturiert werden.

Umsetzung des Nature Restoration Law (NRL) in Deutschland

Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, einen nationalen Wiederherstellungsplan zu erarbeiten. Dieser soll Pläne, wie die Verpflichtungen und Ziele verwirklicht werden sollen, sowie eine Bewertung des Zustands der Ökosysteme enthalten.

Die Umsetzung wird die Europäische Umweltagentur überwachen; sie wird ab 2030 in Dreijahresschritten die Berichte der Mitgliedstaaten prüfen. In Deutschland wird das BMUV den Wiederherstellungsplan federführend erstellen.

  • Das Nature Restoration Law knüpft in vielen Fällen an bestehende EU-Richtlinien an bzw. operationalisiert diese durch Zeit- und Flächenvorgaben.
  • Bis 2030 sind auf mindestens 20 % der Land- und Meeresfläche der EU, die geschädigt oder zerstört sind, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen.
  • Ziel ist es, bis 2050 für alle Ökosysteme, bei denen dies erforderlich ist, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen.
  • Die Flächen, die wiederhergestellt werden sollen, sind in den Wiederherstellungsplänen zu quantifizieren und Zeitpläne für die Umsetzung zu entwickeln.
  • Maßnahmen anderer Richtlinien (z.B. Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomangement-Richtlinie) sollen bei den Berechnungen berücksichtigt werden.
  • Die Mitgliedstaaten müssen ein Monitoring aufbauen, das die Fortschritte der Umsetzung deutlich macht. Dafür sind in der Verordnung Indikatoren, Berichtspflichten und Berichtszeiträume festgelegt.

Wichtig ist, dass in die EU-Verordnung eine „Notbremse“ eingebaut wurde: Maßnahmen können ausgesetzt werden, wenn Ertragseinbußen für die Landwirtschaft drohen.

Vom Renaturierungsgesetz betroffene Ökosysteme

Natura 2000 (ein Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten) wird durch das Renaturierungsgesetz mit Fristen konkretisiert. Bis 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten für 30 %, bis 2040 für 60 % und bis 2050 für 90 % der Natura-2000-Flächen Wiederherstellungsmaßnahmen zumindest einleiten. Für städtische Ökosysteme sind die bestehenden Grünflächen und Baumüberschirmungen zu erhalten. Danach sollen sie wachsen. Ein weiteres Ziel ist die Vernetzung der Flüsse. Dazu sind bis 2030 von Menschen geschaffene und insbesondere überflüssig gewordene Barrieren zu beseitigen. Das Ziel: Auf mindestens 25.000 Kilometer sollen Flüsse in der EU frei fließen können. Die Bestäuberpopulationen sollen bis 2030 erhalten werden und ab dann wieder wachsen können. Der Fortschritt ist alle sechs Jahre zu prüfen. Auch die landwirtschaftlichen Ökosysteme sollen wieder mehr Vielfalt bieten: Insbesondere soll es wieder mehr Feldvögel und Schmetterlinge geben. Ebenso ist die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen vielfältiger zu gestalten. Die Böden müssen mehr organischen Kohlenstoff enthalten. Auch die geforderte Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden wird die Landwirtschaft treffen. Bis 2030 sollen 30 % dieser Moorböden wiederhergestellt werden. Allerdings sind die Vorgaben bezüglich der Moore von den Mitgliedsländern nicht verpflichtend umzusetzen. Nicht zuletzt sind auch Waldökosysteme ein Thema des Renaturierungsgesetzes: Bis 2030 sollen zusätzlich drei Milliarden Bäume gepflanzt werden.

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Autor*in: Martin Buttenmüller