05.08.2024

Digitaler Produktpass wird bis 2030 zum Standard

Der digitale Produktpass (DPP) hat in den Entwurf der europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte Eingang gefunden und wurde bereits in der Batterieverordnung umgesetzt. Experten rechnen damit, dass der DPP bis 2030 in einer Vielzahl von Gesetzen Vorschrift sein wird. Was ist das Ziel? Und welcher Aufwand entsteht für die Unternehmen?

Produktpass

Eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen schreibt schon heute vor, dass Informationen für Marktteilnehmer transparent sein müssen. Allerdings ist es insbesondere für Konsumenten schwierig, sich einen umfassenden Überblick über Produkte und Produktgruppen zu verschaffen. Diese Schwierigkeiten sollen nun mit dem digitalen Produktpass (DPP) ein Ende haben: Über den gesamten Lebenszyklus hinweg soll der Datensatz allen Akteuren alle relevanten Informationen liefern.

Transparente Produktinformationen

Der DPP hat vor allem den Zweck, Produktinformationen für die Marktteilnehmer transparenter zu machen. Dazu gehören neben standardisierten Informationen über Hersteller und Produkte auch verwendete Rohstoffe, Recyclingmöglichkeiten, Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen sowie umweltbezogene und soziale Indikatoren (z.B. Aussagen zum Lieferkettengesetz oder zum CO2-Fußabdruck). Technisch gesehen handelt es sich beim DPP um einen Datensatz, der Komponenten, Materialien, chemische Substanzen sowie Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen und Entsorgung zusammenfasst. Die Hoffnung ist, damit den Informationsfluss im Markt deutlich zu verbessern und insbesondere den Konsumenten eine fundiertere Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Wie der digitale Produktpass in der EU eingeführt wird

Der DPP ist ein zentraler Baustein der EU-Ökodesign-Verordnung. Ihr Schwerpunkt liegt auf Produkten mit großen Umweltauswirkungen und hohem Verbesserungspotenzial. Dazu gehören insbesondere Textilien, Möbel, Chemikalien, Batterien, Unterhaltungselektronik, elektronische Geräte und Bauprodukte. Der DPP ist bereits in der Batterieverordnung 2023 umgesetzt: Neu auf den EU-Markt gebrachte Batterien mit mehr als 2 kWh müssen ab Februar 2027 mit einem digitalen Produktpass versehen sein. Da die EU eine Konsumenten-Website mit alle relevanten Nachhaltigkeitsdetails entwickeln wird, sind standardisierte Normen wichtig, damit die Unternehmen die Daten effizient liefern und aktuell halten können. Ein großer Teil der Datenformate soll bestehende Systeme wie eindeutige Produktkennzeichnungen (UIDs), ISO/IEC-Standards, Warencodes und standardisierte Konformitätszertifikate nutzen.

Was mit dem DPP auf Unternehmen zukommt

Hersteller werden in der Regel bestehende Prozesse und Strukturen anpassen müssen, um einen rechtskonformen Digitalpass anbieten zu können:

  • Für Produkte und Produktgruppen muss sich der Produktlebenszyklus transparent und nachvollziehbar darstellen lassen. Dazu müssen meist Daten von externen Unternehmen aus der Wertschöpfungskette erhoben werden.
  • Die Daten müssen verfügbar und konsistent gehalten werden.
  • Dies führt auch zu einem komplexeren Wissensmanagement: Mit welchen Verantwortlichkeiten, Zugangsberechtigungen und Sicherheitsprozessen werden bisher interne Informationen mit externen Stellen geteilt?
  • In der Regel werden sich auch die Berichterstattung, die Qualitätsprüfung und das Monitoring anpassen müssen, um die DPP-Daten aktuell halten zu können.

Dieser Aufwand kann aber auch Chancen beinhalten, wie z.B. branchenübergreifende Kooperationen oder die Integration von Technologie.

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Autor*in: Martin Buttenmüller