Bestellung von beauftragten Personen: kostenlose Muster zum Download
Die Bestellung beauftragter Personen sollte immer schriftlich erfolgen. Wir haben für Sie Muster und Vordrucke für die Bestellung zusammengestellt, die Sie sofort einsetzen können.
Arbeitgeber in Deutschland müssen je nach betrieblichen Voraussetzungen Beauftragte bestellen, u.a.:
- Sicherheitsbeauftragte (ab 20 Arbeitnehmern)
- Gefahrgutbeauftragte
- Abfallbeauftragte
- Gewässerschutzbeauftragte
- Umweltmanagementbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte
Abhängig von Branche und Gefährdungsgrad sind der Aufgabenbereich und die Zahl der zu bestellenden Personen sehr unterschiedlich.
Schriftliche Bestellung ist Pflicht
Zwar können diese Personen grundsätzlich auch formlos, also mündlich, bestellt werden. Trotzdem sollten Sie die Bestellung immer in Schriftform vornehmen. Im Bestellungsformular sollten die Aufgaben explizit benannt werden. Unser Downloadbereich hält dazu Vordrucke bereit, die Sie lediglich ausfüllen müssen:
- Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten
- Muster für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten
- Muster für die Bestellung eines Abfallbeauftragten
- Muster für die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten
- Muster für die Bestellung eines Umweltmanagementbeauftragten
- Muster für die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten
Information der Beschäftigten durch Aushang
Nur wenn alle Kollegen wissen, dass z.B. ein Sicherheitsbeauftragter, ein Umweltbeauftragter oder ein Gefahrgutbeauftragter bestellt wurde, kann dieser erfolgreich arbeiten. Deshalb sollte man bei Betriebsversammlungen oder in Gesprächen bekannt machen, wer im jeweiligen Arbeitsbereich schriftlich beauftragt ist. Ein Aushang am Schwarzen Brett oder ein Hinweis im Internet tragen dazu bei, dass diese Information auch aufgenommen wird.