Muster für die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten
Alle Unternehmen, die genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben, sind zur schriftlichen Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten verpflichtet. Als genehmigungsbedürftig gelten die Anlagen, die in Anhang I der 5. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) aufgeführt sind.
Die Grundlagen des Beauftragten für Immissionsschutz regeln § 53 bis § 58 BImSchG. Einzelheiten bestimmt die auf dieser Grundlage erlassene Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV).
Die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten muss schriftlich geschehen. In dem Bestellungsschreiben müssen die Aufgabenbereiche fixiert sein. Die Bestellung oder Änderungen in der Bestellung und im Aufgabenbereich müssen der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Dabei müssen die Aufgabenbereiche des Beauftragten präzisiert werden. Wie genau die schriftliche Bestellung aussehen könnte, sehen Sie in dem hier hinterlegten Muster für die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten.
Für Sie herausgesucht
Umweltschutz | Immissionsschutz
Toolbox Immissionsschutz
Ihr Werkzeug für den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
€ 309,00 Download-Version
Jahrespreis zzgl. MwSt.