Altöl entsorgen (chloriert oder unbekannter Herkunft)
Die Altölentsorgung wird durch die Altölverordnung geregelt. Kern der AltölV ist die Eingruppierung der verschiedenen Altöle in die Sammelkategorien I, II, III und IV. Altöle der verschiedenen Kategorien müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Die Altöle der Kategorie I sind vorrangig stofflich zu verwerten.
Diese Checkliste unterstützt Sie bei der
- Beschreibung der Abfallart
- Klärung der Inhaltsstoffe, Dokumente und Verordnungen
- Sammlung, Lagerung und Transport
- Entsorgung
- Vermeidung, Verminderung und Verwertung
von chloriertem Altöl. Darunter fallen unter anderem chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis oder synthetisch sowie Altöl unbekannter Herkunft und Zusammensetzung.
Für Sie herausgesucht
Umweltschutz | Abfallentsorgung
Abfallrecht
Für die rechtssichere Entsorgung Ihrer Abfälle
€ 749,00 Online-Version
Jahrespreis zzgl. MwSt.