07.02.2022

Altlasten – Definition

Gefahrstofffässer

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Längst nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist auch eine Altlast. Sie werden zu einer Altlast, wenn bereits Schadstoffe in die Umwelt gelangt sind oder sich auszubreiten drohen. Die Einstufung als Altlast setzt eine Gefährdung von Mensch und Umwelt voraus.

Altlasten – Definition verschiedener Altlasten-Begriffe

Es ist davon auszugehen, dass von mehreren Millionen chemischer Verbindungen, die in der Vergangenheit produziert wurden, ein großer Teil in die Umwelt gelangt ist. Deshalb weisen manche Grundstücke infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- und/oder umweltschädliche Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung des Bodens und/oder des Grundwassers auf.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) gelten folgende Definitionen für Altlasten:

Altablagerungen

Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden, z.B. ehemalige Müllkippen, bergbauliche Altablagerungen (Halden)

Altstandorte

Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, z.B. ehemalige Flächen von Industrie und Gewerbebetrieben sowie militärischer und rüstungsspezifischer Nutzung, auf denen mit boden- und wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde

Ausgenommen sind Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.

Altlastenverdächtige Flächen

Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht

Altlast

Längst nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist auch eine Altlast. Die Einstufung als Altlast setzt eine Gefährdung von Mensch und Umwelt voraus. Gefährdungen, die von Altlasten ausgehen, realisieren sich typischerweise auf drei Wegen:

  • nachteilige chemische Veränderung (Verunreinigung) von Grundwasser
  • nachteilige chemische Veränderung des Bodens mit der Gefahr des Übergangs von Schadstoffen in Pflanzen, die der Ernährung von Menschen oder ihren Nutztieren dienen und/oder
  • nachteilige chemische Veränderung der Luft durch Gasaustritt

Altlasten und schädliche Bodenveränderungen stellen potenzielle Gefahrenquellen für folgende Schutzgüter dar:

  • menschliche Gesundheit
  • Qualität von Nahrungspflanzen und Futtermitteln
  • Boden
  • Bodensickerwasser auf dem Weg zum Grundwasser
  • Grundwasser als allgemeine Ressource und als genutzte/nutzbare Trinkwasservorkommen sowie
  • oberirdische Gewässer

Bodenwerte

Das Bundesbodenschutzgesetz legt bundeseinheitliche Bodenwerte für die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten fest. Die Bodenwerte sind Angaben über Schadstoffkonzentrationen im Boden, deren Überschreitung unterschiedliche Konsequenzen hat. Das Gesetz sieht drei Arten von Bodenwerten vor:

  1. Vorsorgewerte
    Wenn die Vorsorgewerte überschritten sind, gibt die Bodenschutz- und Altlastenverordnung Vorschriften über zulässige Zusatzbelastungen und Anforderungen zur Vermeidung oder Verminderung von weiteren Stoffeinträgen.
  2. Prüfwerte
    Prüfwerte sind Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt.
  3. Maßnahmenwerte
    Maßnahmenwerte markieren eine Schwelle, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind.
Autor*in: WEKA Redaktion

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