Normabschnitt 8 „Betrieb“: Neues zu Entwicklung und Beschaffung (Teil 2)
Seit der Veröffentlichung der neuen Norm sind nun auch drei Monate vergangen und es gibt inzwischen bereits erste Rückmeldungen von Kunden und Zertifizierern. Im Teil 2 unserer vertiefenden Reihe zum Hauptabschnitt 8 wenden wir uns dieses Mal der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen (Abschnitt 8.3) und der Steuerung von extern bereit gestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen (Abschnitt 8.4) zu.

Entwicklung für alle ein Muss?
Mitglieder des ISO-Komitees weisen darauf hin, dass künftig der Abschnitt Entwicklung kaum noch ausgeschlossen bzw. für nicht anwendbar erklärt werden kann. Vielmehr muss zumindest eine Prozessentwicklung dargestellt werden.
So schreibt die Norm: „Die Organisation muss einen Entwicklungsprozess erarbeiten, umsetzen und aufrechterhalten, der dafür geeignet ist, die anschließende Produktion und Dienstleistungserbringung sicherzustellen.“
Ein guter Prozess schafft gute Produkte. Daher dürfen Prozesse künftig nicht mehr vernachlässigt werden.
Wie sind die Auswirkungen?
Dieser Punkt wirft derzeit viele Diskussionen auf. Hier bleibt demnach abzuwarten, wie sich die Zertifizierungsgesellschaften zu diesem Thema aufstellen.
Ein namhafter Anbieter hat bereits erklärt, dass er auf Vorgaben der Dakks (Deutsche Akkreditierungsstelle) wartet und bis dahin die Entwicklung bei Kunden, die er bisher ausgeschlossen hat, weiterhin unberücksichtigt lässt.
Expertenrat
PrüfenSie daher zunächst für sich, welchen Nutzen diese Änderung der Norm für Ihr Unternehmen hat. Schätzen Sie diesen als eher gering ein, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Auditor oder der Zertifizierungsstelle ein klärendes Gespräch führen.
Steuerung der Entwicklung
Ansonsten hat sich die Entwicklung im Wesentlichen nicht verändert. Es wurde ein neuer Abschnitt zugefügt. So gibt es neben Entwicklungsplanung, Eingaben und Ausgaben sowie der Bewertung nun auch noch den Punkt Steuerungsmaßnahmen für die Entwicklung. Hiermit sollen speziell die korrigierenden Maßnahmen in den Fokus gerückt werden.
Neues in der Beschaffung
Die Beschaffung bezieht sich nun generell auf drei Aspekte:
- extern bereitgestellte Produkte
- extern bereitgestellte Dienstleistungen
- extern bereitgestellte Prozesse
Also werden sowohl Lieferanten und Dienstleister, als auch Subunternehmen und ausgelagerte Prozesse oder Teile davon mit diesem Normabschnitt behandelt.
Überwachung der Leistung
Zudem wird nun die Leistungsüberwachung der externen Anbieter gefordert. Legen Sie also künftig nicht nur Kriterien fest, nach denen Sie Ihre Lieferanten auswählen, sondern definieren Sie auch die Leistungsindikatoren, wie diese künftig überwacht werden sollen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Forderung, die viele Unternehmen bereits sehr gewissenhaft umgesetzt haben.