01.04.2019

Warum sollte ich als Technik-Redakteur C-Normen lesen?

Erfahren Sie hier mehr über das Verhältnis zwischen Gesetzen, EU-Richtlinien und Normen sowie C-Normen als Produktnormen im Maschinenbau und den entsprechenden Anforderungen an die Betriebsanleitung.

Betriebsanleitung

Gesetze, Richtlinien, Normen – die Rechtslage

Sie müssen eine rechtskonforme Betriebsanleitung für eine Maschine erstellen? Dann steht eine gründliche Recherche nach den Qualitätsforderungen bevor. Diese finden Sie in Gesetzen, Richtlinien und Normen. Neben dem Produktsicherheitsgesetz mit seinen Verordnungen können noch Spezialgesetze anwendbar sein. Die Gesetze schreiben u.a. vor, welche EU-Richtlinien anzuwenden sind. Diese wiederum empfehlen die Anwendung einschlägiger harmonisierter europäischer Normen.

Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. in der Baubranche. Dort kommt es vor, dass ein Gesetz vorschreibt, die Empfehlungen einer Norm anzuwenden – z.B. Schallschutz in Wohngebäuden.

Normen werden als Stand der Technik angesehen. Wer sich daran hält, hat gemäß gesellschaftlichem Konsens die Sicherheitsvermutung auf seiner Seite – bei harmonisierten europäischen Normen sogar die EU-Konformitätsvermutung. Er muss also nicht beweisen, dass sein Produkt sicher oder EU-konform ist. Sondern wer anderer Meinung ist, muss ihm das Gegenteil beweisen. Daraus ergibt sich die Beweislastumkehr zugunsten der Hersteller.

Wollen/müssen wir also eine sichere und EU-konforme Betriebsanleitung, und somit ein ebensolches Produkt, bereitstellen, dann kommen wir an der Anwendung von Normen nicht vorbei.

Was sind A-, B-, C-Normen?

Die Antwort finden wir in der Einleitung zur DIN EN ISO 12100:2010-11 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung”.

Die DIN EN ISO 12100 (eine Typ-A-Norm) legt die grundsätzliche Terminologie und Methodologie fest und stellt allgemeine Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung auf, um Konstrukteure dabei zu unterstützen, sichere Maschinen herzustellen.

Wer es genau wissen will, muss den Wortlaut der ISO 12100 zurate ziehen. Hier aber die Kategorien in Stichwörtern:

  • Typ A: Sicherheitsgrundnormen
  • Typ B: Sicherheitsfachgrundnormen, unterteilt in B1 und B2
  • Typ C: Maschinensicherheitsnormen

Diese Unterscheidung findet sich nur in Normen für den Maschinen- und Anlagenbau. Bei Unstimmigkeiten einer C-Norm gegenüber eher allgemeineren A- und B-Normen haben die konkreten Forderungen der C-Norm Vorrang:

„Wenn eine Typ-C-Norm von einer oder mehreren Forderungen abweicht, die in dieser internationalen Norm oder einer Typ-B-Norm behandelt werden, dann hat die Typ-C-Norm Vorrang.”

Die ISO 12100 ist die Einstiegsnorm für Maschinenkonstrukteure, enthält aber auch einen Abschnitt für die Technik-Redaktion: Abschnitt 6.4 „Benutzerinformation”, im Sinne von Kennzeichnungen an der Maschine und vor allem Betriebsanleitung.

Forderungen an Betriebsanleitungen in C-Normen

Die Anleitungsnorm DIN EN 82079-1:2013-06 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung – Teil 1: Allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen” enthält Checklisten zum Überprüfen, ob die Forderungen nach technischer Richtigkeit und Vollständigkeit (Anhang A) sowie Darstellung und Verständlichkeit (Anhang B) erfüllt sind. Aber in der Anmerkung heißt es jeweils: Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das bedeutet für uns im Klartext: Wir müssen zusätzlich prüfen, ob die Forderungen von Produktnormen (also C-Normen) in unserer Betriebsanleitung erfüllt sind.

An ausgewählten Beispielen von C-Normen werden wir untersuchen, welche Forderungen an die Betriebsanleitung wir zu erfüllen haben.

Wo finden wir C-Normen?

Da, wo wir alle Normen finden: bei DIN und dem Beuth-Verlag:

Geben Sie hier ins Suchfeld die Maschinenart ein, z.B. Papiermaschinen, und klicken Sie auf die Suchlupe. Bei den gefundenen 159 Suchergebnissen wird die gesuchte C-Norm sicherlich dabei sein.

Alternativ können Sie sich vormerken: In den Schubladen Ihrer Konstruktionsabteilung (oder ggf. den Ihres Auftraggebers) liegen diese C-Normen schon, weil sie in die Konstruktion einfließen mussten. Also: Ein gutes Wort, und Sie dürfen mitlesen.

Forderungen aus einigen C-Normen

Ich habe beispielhaft einige Maschinen-Produktnormen für Sie herausgesucht, in denen Sie (zum Teil auszugsweise) Forderungen an die Betriebsanleitung für eine jeweils bestimmte Maschinenart finden. An den ausgewählten, stichwortartig nacherzählten Forderungen werden Sie sehen, dass Sie ohne solche C-Normen keine sicherheits- und rechtskonforme Betriebsanleitung erstellen können – und somit kein sicheres Produkt bereitstellen können, was aber das Produktsicherheitsgesetz vorschreibt. Denn: Wenn eine Betriebsanleitung fehlerhaft ist, dann ist das Produkt fehlerhaft, weil Maschine und Betriebsanleitung juristisch/haftungsrechtlich eine Einheit bilden (siehe auch DIN EN 82079-1, Abschn. 4.1.2). Sollte sich aufgrund eines Instruktionsfehlers in Ihrer Betriebsanleitung ein Schaden für Anwender oder Dritte ereignen, dann haftet Ihre Firma für den Ersatz dieses Schadens.

Die ausgewählten spezifischen Forderungen gehen über die grundsätzlichen Forderungen in ISO 12100, Abschn. 6.4 und DIN EN 82079-1 hinaus.

Die Beispiele in den vier hier ausgewählten C-Normen betreffen:

  • Industrieroboter
  • Papiermaschinen
  • Fräsmaschinen
  • Kreissägemaschinen

Industrieroboter

DIN EN ISO 10218-1:2012-01 „Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen – Teil 1: Roboter”

Industrieroboter

Abschn. 7.2 Forderung
a) Erreichbarkeit des Herstellers
b) Inbetriebnahme
c) Funktionsprüfung
d) NOT-HALT-Prüfung
e) Betrieb, Einrichten, Instandhalten
f) Steuerungsfunktionen, Schaltpläne: elektrisch, hydraulisch, pneumatisch
usw.
bis z)

Für den vollständigen Umfang der Forderungen dieser Norm müssen Sie sich ggf. den Zugang zu ihr verschaffen.

Die weiteren Ausführungen zu diesem spannenden Thema finden Sie in unserem Produkt Technische Dokumentation.

 

 

 

Autor*in: Dipl.-Ing. Wolfram W. Pichler (Von der IHK oeffentlich bestellter und vereidigter Sachverstaendiger für Technische Dokumentation)