Gratis Muster: Konformitätserklärung nach EMV 2014/30/EU auf Deutsch & Englisch

Was bedeutet Konformität?
Die Konformität eines Produkts bedeutet, dass es den geltenden EU-Richtlinien und Normen entspricht und die gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsstandards erfüllt. Ein konformes Produkt darf innerhalb der EU frei verkauft und verwendet werden. Ein Produkt gilt im Produktsicherheitsrecht als „konform“, wenn es:
- Sicher für die Verbraucher und die Umwelt ist,
- alle technischen Anforderungen der relevanten Richtlinien erfüllt,
- mit dem CE-Kennzeichen versehen ist
- das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und
- eine Konformitätserklärung besitzt.
Die Konformitätserklärung nach EMV-Richtlinie
Die Konformitätserklärung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bestätigt, dass ein Produkt alle Anforderungen der relevanten Richtlinien erfüllt. Hersteller und Importeure benötigen diese Erklärung, um das CE-Kennzeichen anzubringen und Produkte innerhalb der EU legal zu vertreiben. Die Konformitätserklärung ist Teil der Technischen Dokumentation eines Produktes und wichtiger Bestandteil innerhalb des CE-Kennzeichnungsprozesses.
Bei elektrischen und elektronischen Geräten spielt die EMV-Richtlinie 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit) eine zentrale Rolle. Sie stellt sicher, dass Geräte keine elektromagnetischen Störungen verursachen und selbst störungsfrei funktionieren. Als Nachweis, dass das Produkt das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat, stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus.
Welche Inhalte muss die Konformitätserklärung enthalten?
Es kommt auf die anzuwendende Richtlinie an, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zu erfüllen sind. Die Konformitätserklärung ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie erklären, dass Sie die CE-Kennzeichnung für Ihr Produkt korrekt durchgeführt haben. Am Beispiel der „EMV-Richtlinie“ sollte die Konformitätserklärung folgende Inhalte enthalten:
- Produktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer).
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung enthalten, wenn dies zur Identifikation des elektrischen Betriebsmittels notwendig ist.).
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird.
- Zusatzangaben: Unterzeichnet für und im Namen von: Ort und Datum der Ausstellung; Name, Funktion; Unterschrift.
Die Anforderungen der einzelnen EG-/EU-Richtlinien an die Konformitätserklärung sind weitestgehend vereinheitlicht. Unterschiede ergeben sich aus der Anwendung unterschiedlicher Konformitätsbewertungsmodule. Beispiel: Wird eine Baumusterprüfung durchgeführt, müssen entsprechende Angaben in die Konformitätserklärung integriert werden.
Muster-Konformitätserklärung nach EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Hier finden Sie je ein kostenloses Muster für eine EU-Konformitätserklärung nach EMV-Richtlinie 2014/30/EU in deutscher und in englischer Sprache. Unser Download unterstützt Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Konformitätserklärung und hilft Ihnen, Zeit bei der Erstellung der Technischen Dokumentation zu sparen.
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