Gratis Muster: EG-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II 1.A

Was bedeutet Konformität?
Die Konformität eines Produkts bedeutet, dass es den geltenden EU-Richtlinien und Normen entspricht und die gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsstandards erfüllt. Ein konformes Produkt darf innerhalb der EU frei verkauft und verwendet werden. Ein Produkt gilt im Produktsicherheitsrecht als „konform“, wenn es:
- Sicher für die Verbraucher und die Umwelt ist,
- alle technischen Anforderungen der relevanten Richtlinien erfüllt,
- mit dem CE-Kennzeichen versehen ist
- das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und
- eine Konformitätserklärung besitzt.
Im Falle eines technischen Produkts wie einer Maschine oder Anlage bezieht sich die Konformität in erster Linie auf die Sicherheit der Maschine. Der Gesetzgeber legt – meist basierend auf Vorgaben der Europäischen Union – Anforderungen an die Sicherheit beim Betreiben der Maschine und den Schutz der Gesundheit der Maschinenbediener fest. Konkretisiert werden diese Anforderungen u.a. in spezifischen Normen. Wenn eine Maschine diese grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt, geht sie mit diesen konform.
Die Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Konformitätserklärung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bestätigt, dass ein Produkt alle Anforderungen der relevanten Richtlinien erfüllt. Hersteller und Importeure benötigen diese Erklärung, um das CE-Kennzeichen anzubringen und Produkte innerhalb der EU legal zu vertreiben. Die Konformitätserklärung ist Teil der Technischen Dokumentation eines Produktes und wichtiger Bestandteil innerhalb des CE-Kennzeichnungsprozesses.
Grundlage für das Verfahren der Konformitätsbewertung ist für den Maschinen- und Anlagenbau die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ihre Vorgaben sind seit Ende 2009 von jedem Maschinenhersteller verbindlich anzuwenden, ab dem 20. Januar 2027 gilt dann die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Hat der Hersteller (bzw. sein Bevollmächtigter) das Konformitätsbewertungsverfahren für die zu betrachtende Maschine erfolgreich durchgeführt, ist er gemäß Maschinenrichtlinie verpflichtet, die Konformität seiner Maschine mit allen auf die Maschine zutreffenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie schriftlich zu bestätigen. Dies erfolgt in Form der EG-Konformitätserklärung. Durch die Konformitätserklärung zu einer Maschine wird gleichzeitig auch die Konformität der einzelnen Bauteile der Maschine bestätigt.
Welche Inhalte muss die Konformitätserklärung enthalten?
Es kommt auf die anzuwendende Richtlinie an, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zu erfüllen sind. Die Konformitätserklärung ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie erklären, dass Sie die CE-Kennzeichnung für Ihr Produkt korrekt durchgeführt haben. Die Konformitätserklärung folgende Inhalte enthalten:
- Produktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer).
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung der Maschine zwecks Rückverfolgbarkeit).
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird.
- Zusatzangaben: Unterzeichnet für und im Namen von: Ort und Datum der Ausstellung; Name, Funktion; Unterschrift.
Die Anforderungen der einzelnen EG-/EU-Richtlinien an die Konformitätserklärung sind weitestgehend vereinheitlicht. Unterschiede ergeben sich aus der Anwendung unterschiedlicher Konformitätsbewertungsmodule. Beispiel: Wird eine Baumusterprüfung durchgeführt, müssen entsprechende Angaben in die Konformitätserklärung integriert werden.
Muster-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II 1.A
Hier finden Sie ein kostenloses Muster für eine EG-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II 1.A. Unser Download unterstützt Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Konformitätserklärung und hilft Ihnen, Zeit bei der Erstellung der Technischen Dokumentation zu sparen.
Für Sie herausgesucht
Produktsicherheit | Maschinenrichtlinie
WEKA Manager CE
Der WEKA Manager CE führt Sie durch den Prozess der CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie sowie Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie und anderen ...
€ 2.677,00 Download-Version
Jahrespreis zzgl. MwSt.