17.02.2017

Maßnahmen gegen mechanische Gefährdungen

Im Maschinenbausektor mit seinen spezifischen Produktfunktionen spielen mechanische Gefährdungen eine sehr große Rolle. Bei weiteren Produktgruppen mit vergleichbaren Funktionen ist die Suche nach wirksamen Maßnahmen gegen diese Arten von Gefährdungen von ebenso großer Wichtigkeit.

DIN EN ISO 12100

Mechanische Gefährdungen – Begriffe

Folgende Begriffe sind in dieser Gruppe im Regelfall zu betrachten:

  • gefährliche Formen oder Oberflächen – allgemein
  • Quetschen, Scheren
  • Stoß
  • Schneiden oder Abschneiden
  • Durchstich oder Einstich
  • Reibung oder Abrieb
  • Erfassen oder Aufwickeln, Einziehen oder Fangen
  • Wirkung von unter Druck stehenden Medien („Eindringen“)
  • Ausrutschen, Stolpern, Stürzen einschließlich Absturz

Gefährliche Formen oder Oberflächen – allgemein

Diese Begrifflichkeit kann sowohl bei den Oberflächen des Produkts, z.B. der Maschine selbst auftreten, wie auch bei den zugehörigen Werkstücken, Transportgütern o.Ä. und gegebenenfalls sogar bei eingesetzten Werkzeugen.

Weitreichende Gefahrenquellen:

Im Einzelnen seien hier die wichtigsten Zusammenhänge zwischen potenziellen Gefahrenquellen und den daraus resultierenden möglichen Auswirkungen aufgezeigt.

Gefahrenquelle Auswirkungen
scharfe Kanten schneiden
Ecken, Spitzen stechen o.ä. Verletzungen
raue Oberflächen Abschürfungen
glatte Oberflächen (auch Laufflächen) ausrutschen, abrutschen, Folgeverletzungen
unebene Oberflächen (auch Laufflächen) abrutschen, stolpern, stürzen, Folgeverletzungen
vorstehende Bauteile oder Elemente stoßen, stechen
kalte oder heiße Oberflächen Hautschädigungen, ggf. auch tiefere Gewebeschädigungen
Materialzusammensetzung berührbarer Bauteile Krebs, Korrosion, Infektion, Vergiftung, Sensibilisierung, Verätzung
Oberflächen mit Gefahrstoffen (Arbeitsstoffen) benetzt Krebs, Korrosion, Infektion, Vergiftung, Sensibilisierung, Verätzung

Anwendbare Maßnahmen

Alle Lebensphasen betrachten

Mit den nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen wird insbesondere der übliche Gebrauch (Normalbetrieb) eines Produkts/einer Maschine in den Blick genommen, aber auch Wartungs-, Instandsetzungs-, Reinigungsarbeiten o.ä. Tätigkeiten. Zugängliche Bauteile und Komponenten von Produkten/Maschinen, an oder mit denen manuelle Tätigkeiten ausgeführt werden, sind natürlich besonders exponiert gegen die hier betrachteten Gefährdungsarten. Achten Sie dabei insbesondere auf die typischen Greifbereiche an den betreffenden Elementen und solche Bereiche, bei denen die Gesichtspartien, besonders die Augen, möglichen Gefahrenquellen ausgesetzt sind.

Besonders wichtig ist die sorgfältige Betrachtung der Gestaltung bei metallischen Werkstoffen oder Werkstoffen mit vergleichbaren Steifigkeiten und Festigkeitseigenschaften. Existieren Bereiche, die während der oben genannten Lebensphasen und Betriebszustände betreten werden müssen (Zugänge, Laufstege, Standflächen), sind diese in besonderer Weise in die Betrachtung einzubeziehen.

Anwendbare Maßnahmen Inhärent sichere Konstruktion Technische Schutzmaßnahmen Benutzerhinweise
Prozesse und Tätigkeiten an bzw. mit dem Produkt/der Maschine mechanisieren oder automatisieren (manuelle Tätigkeiten beschränken) x
Reduzierung der Zahl der Zugänge (Schnittstellen) zum Produkt/zur Maschine, z.B.:

  • Verringerung der Zahl der Bedienstellen
  • Fernbedienung/Fernbeobachtung vorsehen
  • Verringerung der Zahl der Wartungsstellen
  • Vereinfachung der Maschinenfunktionen
x
Reduzierung der Häufigkeit der Zugänge zum Produkt/zur Maschine, z.B.:

  • geringere Häufigkeit der Prozessbeobachtung durch autonome Systeme
  • wartungsarme Bauteile einsetzen

vgl. auch oben: Mechanisierung/Automatisierung

x
Stoffsubstitution bei den geplanten Prozessen, um einen potenziellen Austritt von Gefahrstoffen auf zugängliche Bereiche des Produkts ausschließen zu können x
gefahrstoffführende Installationen so anordnen, dass sie potenzielle Griffstellen und Laufbereiche nicht berühren x
gefahrstoffführende Installationen mit Schutz (Abdeckung, Verkleidung etc.) versehen x

….

Den gesamten Überblick finden Sie in unserem neuen Beitrag im Produkt „Maschinenverordnung“.

Autor*in: Jürgen Bialek