27.03.2025

Leitfaden 2.3 zur Maschinenrichtlinie: Digitale Dokumentation

Die Europäische Kommission hat mit der dritten Aktualisierung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie (Ausgabe 2.3) eine wegweisende Entscheidung getroffen. Dieser neue Leitfaden bringt frühzeitige Klarheit zur digitalen Bereitstellung von Dokumenten und erleichtert den Übergang zur neuen Maschinenverordnung (VO (EU) 2023/1230), die ab dem 20. Januar 2027 gilt.

Digitale Bereitstellung der Dokumentation

Was regelt der neue Leitfaden 2.3?

Die Europäische Kommission reagiert vorausgreifend auf eine Regelung in der neuen Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230: die Bereitstellung von Dokumenten in digitalem Format. Sie zieht die Anwendbarkeit der neuen Regelungen quasi vor. Zwar nicht rechtsverbindlich, aber dennoch höchst offiziell im aktuell gültigen Leitfaden zur Maschinenrichtlinie. Die aktualisierte Fassung des Leitfadens 2.3 zur Maschinenrichtlinie gibt offizielle Handlungssicherheit für eine Praxis, die viele Unternehmen bereits vorbereiten oder umsetzen. Sie konkretisiert, wie digitale Dokumente bereitgestellt werden können, und verweist dabei direkt auf Artikel der neuen Maschinenverordnung.

Erfasst sind unter anderem:

  • Betriebsanleitungen und EU-Konformitätserklärungen für Maschinen und dazugehörige Produkte (Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 2023/1230).
  • Montageanleitungen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen (Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 2023/1230).

Was bedeutet das für Maschinen- und Anlagenbauer?

Der Maschinen- und Anlagenbauer erhält eine relative Rechtssicherheit, auf deren Grundlage er die Digitalisierung der betroffenen Dokumente ab sofort vorantreiben und ein erhofftes Einsparungspotenzial frühestmöglich realisieren kann:

  • Sofortige Umsetzung möglich: Unternehmen können digitale Dokumentationen ab sofort rechtskonform nutzen.
  • Einsparpotenziale realisieren: Weniger Papier bedeutet geringere Druck- und Distributionskosten.
  • Verbraucherfreundliche Klarstellung: Für Maschinen, die für nicht gewerbliche Zwecke bestimmt sind, empfiehlt der Leitfaden einen Hinweis, dass Käufer eine gedruckte Betriebsanleitung kostenlos anfordern können.

Wichtig zu wissen

Wenn Sie die Bestimmungen in der Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 über die digitale Bereitstellung von Dokumenten erfüllen, sind Sie automatisch konform mit den Bestimmungen über die Bereitstellung von Dokumenten in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Leitfaden 2.3: Warum die Aktualisierung?

Was treibt die EU an, eine Regelung, die erst 2027 Gültigkeit erlangen wird, bereits jetzt zu kommentieren? Und das in einer extra hierfür erarbeiteten Aktualisierung des Leitfadens der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie?

Die EU-Kommission nennt zwei Hauptgründe:

  • Hohe Internetdurchdringung: Mit 93 % der EU-Haushalte, die über einen Internetanschluss verfügen, ist das bisherige Argument, dass digitale Dokumente nicht für alle zugänglich sind, hinfällig.
  • Rechtssicherheit für Unternehmen: Wer bereits jetzt die Bestimmungen der neuen Maschinenverordnung zur digitalen Dokumentation umsetzt, erfüllt gleichzeitig die aktuell gültigen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Fazit

Mit dem neuen Leitfaden 2.3 hat die EU eine verbindliche Grundlage geschaffen, um die Digitalisierung der Dokumentation im Maschinenbau voranzutreiben. Wer sich bereits jetzt an den neuen Regelungen orientiert, ist sowohl für die derzeitige Maschinenrichtlinie als auch für die kommende Maschinenverordnung rechtssicher aufgestellt.

Alle weiteren wichtigen Änderungen finden Sie kommentiert in unserem Produkt Maschinenverordnung.

 

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