24.04.2024

Harmonisierte Normen und Normenrecherche

Wenn ein Produkt einer harmonisierten Norm entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass es die Anforderungen der relevanten EU-Vorschriften erfüllt. Dies wird als "Vermutungswirkung" bezeichnet. Das heißt, Produkte, die mit harmonisierten Normen übereinstimmen, gelten als konform mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie oder Verordnung.

Harmonisierte Normen dienen dazu, die grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien und Verordnungen zu erfüllen.

CE-Kennzeichen an Maschinen oder Betriebsmitteln

Damit Sie in der Europäischen Union Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie/neue Maschinenverordnung oder Betriebsmittel gemäß Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie herstellen oder in Verkehr bringen können, müssen Sie einheitliche Richtlinien, Gesetze und Normen beachten. Diese gelten in der gesamten Europäischen Union.

Nur dann dürfen Sie das CE-Kennzeichen (CE = Communautés Européennes) an der von Ihnen gefertigten, importierten oder weiterverkauften Maschine oder dem Betriebsmittel anbringen bzw. eine Konformitätserklärung oder Einbauerklärung dafür ausstellen. Damit haben Sie die entsprechende Rechtssicherheit!

Mit der CE-Kennzeichnung erklären Sie als Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigter gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.”

Inverkehrbringen

Unter Inverkehrbringen wird verstanden:

  • das erstmalige, auch kostenlose, Zur-Verfügung-Stellen von Maschinen oder Betriebsmitteln innerhalb der EU
  • Selbstherstellung von Maschinen und Betriebsmitteln (z.B. für das eigene Unternehmen)
  • Import aus Nicht-EU-Staaten (gebraucht oder neu)

Verordnungen, Richtlinien, harmonisierte Normen und Gesetze

Verordnungen haben allgemeine Geltung. Sie sind in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Richtlinien werden an Mitgliedstaaten gerichtet und sind für diese hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die innerstaatlichen Stellen wählen Form und Mittel der Umsetzung in nationale Gesetze, mit denen die Ziele innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichen sind.

Richtlinien werden von der Europäischen Kommission erlassen. Diese bilden die Basis für die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) oder vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) verabschiedeten harmonisierten Normen. Denn harmonisierte Normen sollen die nur grob gefassten Richtlinien konkretisieren. Sie werden von den nationalen Normstellen in nationale Normen umgesetzt. Die Richtlinien der Europäischen Union werden mit Gesetzen in nationales Recht umgesetzt. Sie werden von den nationalen Parlamenten verabschiedet.

Freier Warenverkehr

Ziel der Europäischen Union ist u.a. der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt. Eine wichtige Voraussetzung ist die gegenseitige Anerkennung nationaler Normen und deren Harmonisierung innerhalb der EU. Die Basis für diese Harmonisierung bilden EG-Richtlinien. Diese beinhalten grundlegende Anforderungen, denen Produkte im freien Warenverkehr der Europäischen Union entsprechen müssen. Diese Anforderungen werden durch europäische Normen konkretisiert, die auch als nationale DIN-EN-Normen übernommen werden.

Richtlinien und harmonisierte Normen

Die EU hat für Richtlinien und Normen das folgende Prinzip festgelegt:

  1. EU-Richtlinien regeln die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
  2. Die für die europäische Normung zuständigen Gremien (CEN und CENELEC) arbeiten harmonisierte Normen aus, die die Richtlinien konkretisieren.
  3. Diese Normen sind lediglich Empfehlungen und deren Anwendung ist freiwillig. In einem Schadensfall wird vor Gericht jedoch deren Einhaltung überprüft.
  4. Sind Produkte nach harmonisierten Normen hergestellt, so sind die nationalen Behörden innerhalb der EU verpflichtet, anzunehmen, dass der Hersteller die Anforderungen der Richtlinien eingehalten hat.

Den kompletten Beitrag finden Sie in unserem Produkt „Maschinenverordnung“.

Mehr zum Thema Normenrecherche lesen Sie im Beitrag „Normenrecherche und Normenarbeit als Teilprozess der CE-Kennzeichnung“.

Autor*in: Roland Hillenbrand