06.05.2024

EMFV: Schutz der Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV) ist seit 19.11.2016 gültig. Adressat der EMFV ist – wie bei allen Arbeitsschutzverordnungen – der Arbeitgeber.

EMFV - Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Die EMFV – Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern ist eine deutsche Vorschrift, die darauf abzielt, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern in Bezug auf die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie implementiert europäische Richtlinien in deutsches Recht, spezifisch die Richtlinie 2013/35/EU über den Schutz vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder .

Die EMFV ist grundsätzlich keine EU-Konformitätsvorschrift wie das EMVG, sondern eine reine Arbeitsschutzregelung. Trotzdem hat sie auch mittelbare und faktische Auswirkungen auf die Hersteller, da es sich kein Arbeitgeber als Kunde leisten kann und wird, ein elektrisches Betriebsmittel, dessen Einsatz die Vorgaben der EMFV verletzt, zu verwenden.

Unmittelbare Auswirkungen auf den Hersteller kann § 3 Absatz 1 Satz 3 EMFV erzeugen. Danach kann der Arbeitgeber sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendige Informationen beim Wirtschaftsakteur, insbesondere beim Hersteller oder Inverkehrbringer der verwendeten Arbeitsmittel, oder von anderen ohne Weiteres zugänglichen Quellen beschaffen. Erstellt also der Hersteller bspw. eine Mustergefährdungsbeurteilung für ein von ihm hergestelltes Produkt, muss diese Gefährdungsbeurteilung zwingend alle diesbezüglichen Vorgaben der EMFV einhalten.

Für Hersteller und ihnen gleichgeordnete Wirtschaftsakteure ist es daher unverzichtbar, die Vorgaben der Verordnung zu kennen und zu beachten.

Hintergrund und Zweck der EMFV

Elektromagnetische Felder (EMF) sind überall – sowohl in natürlicher Form als auch durch künstlich erzeugte Quellen wie Mobilfunkmasten, WLAN und Industriemaschinen. In Arbeitsumgebungen können elektromagnetische Felder, je nach Intensität und Expositionsdauer, potenzielle Gesundheitsrisiken darstellen. Dazu gehören kurzfristige Wirkungen wie das Kribbeln der Haut oder Wärmeeffekte bis hin zu langfristigen Auswirkungen.

Basis ist die Richtlinie 2013/35/EU

Basis für die EMFV bildet die EU-Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (EMF-Richtlinie). Die Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht durch die Bundesregierung erfolgte im November 2016 in Form einer sogenannten Artikelverordnung, die aus vier Artikeln besteht.

  • Artikel 1 setzt alle Teile der Richtlinie 2013/35/EU zu elektromagnetischen Feldern um (mit Ausnahme der Gesundheitsüberwachung, dies geschah bereits über die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV).
  • Artikel 2 enthält Änderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).
  • Artikel 3 enthält Änderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV).
  • Artikel 4 regelt das Inkrafttreten.

Die EMFV des Artikels 1 stützt sich dabei auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Wichtige Bestimmungen der EMFV

  1. Grenzwerte: Die Verordnung setzt spezifische Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern fest, basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards. Diese Grenzwerte sind in zwei Kategorien unterteilt:
    • Expositionsgrenzwerte, die direkte Auswirkungen auf die Gesundheit verhindern sollen.
    • Auslösewerte, die angeben, ab wann Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
  2. Beurteilung und Messung der Exposition: Arbeitgeber sind verpflichtet, die elektromagnetische Exposition am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu messen, insbesondere wenn ein Risiko besteht, dass die Expositionsgrenzwerte überschritten werden könnten.
  3. Schutz- und Präventionsmaßnahmen: Wenn die Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Exposition zu reduzieren. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung.
  4. Unterweisung und Schulung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten über die Risiken, denen sie durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind, sowie über die getroffenen Schutzmaßnahmen informiert und geschult werden.
  5. Dokumentation und Berichterstattung: Die Ergebnisse der Expositionsbeurteilungen sowie alle ergriffenen Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert und auf Anfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Implementierung und Überwachung

Die Umsetzung der EMFV wird durch die entsprechenden nationalen Behörden überwacht, die sicherstellen, dass die Arbeitsplätze den Vorschriften entsprechen. Bei Nichteinhaltung können Strafen und andere rechtliche Konsequenzen folgen.

Bedeutung für die Arbeitswelt

Diese Verordnung ist besonders wichtig in Industrien, wo starke elektromagnetische Felder häufig vorkommen, wie in der Telekommunikation, im Rundfunk, in der Medizintechnik und in der Schwerindustrie. Sie trägt dazu bei, das Bewusstsein für elektromagnetische Risiken zu schärfen und fördert sicherere Arbeitsumgebungen.

Weitere Informationen zu den Inhalten dieser Verordnung erhalten Sie in unserem Produkt „Elektromagnetische Verträglichkeit“.

Autor*in: Elisabeth Maurer