07.05.2019

Betriebsanleitung – Entwurf DIN EN ISO 20607

Es tut sich was bei der Betriebsanleitung für Maschinen! Im Moment ist es zwar nur ein Entwurf der DIN EN ISO 20607, die für die Erstellung einer Betriebsanleitung für Maschinen gelten soll. – Aber eines ist sicher: Der Weißdruck, also die verbindliche und endgültige Fassung, wird kommen.

Die Europäische Union

Der Anhang ZA des Entwurfs EN ISO 20607 wird den Zusammenhang zwischen dieser europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie enthalten.

Info: Damit wird die neue Norm nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Konformitätsvermutung nach der Maschinenrichtlinie auslösen. Das heißt: Wenn ein Maschinenhersteller die Anforderungen der künftigen EN ISO 20607 vollständig einhält, vermutet der Gesetzgeber, dass die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung erfüllt sind.

Die neue Norm wird eine Typ-B-Norm sein.

Alles Grund genug für uns, sich mit diesem Entwurf schon einmal etwas zu befassen!

Was ist eine Betriebsanleitung?

Der Entwurf definiert „Betriebsanleitung” als den „Teil der Benutzerinformationen, die Maschinenbenutzern von Maschinenherstellern zur Verfügung gestellt werden; sie enthält Hilfestellungen, Anleitungen und Ratschläge im Zusammenhang mit der Verwendung der Maschine in all ihren Lebensphasen.”

Es geht um Sicherheit

Der Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

Info: Wir vergessen nicht: Die Benutzerinformation – und damit insbesondere die Betriebsanleitung – ist nach der inhärent sicheren Konstruktion und der Ergreifung zusätzlicher Schutzmaßnahmen die dritte Stufe im gesetzlich verbindlichen hierarchischen Sicherheitskonzept der Maschinenrichtlinie.

Alle drei Stufen dieses Sicherheitskonzepts – auch die Benutzerinformation – liegen in der Verantwortung des Maschinenkonstrukteurs.

Der technische Redakteur, der die Betriebsanleitung erstellt, ist deshalb aus rechtlicher Sicht nicht mehr als der Erfüllungsgehilfe des Maschinenkonstrukteurs.

Der Entwurf behandelt unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der Maschine

  • den sicherheitsrelevanten Inhalt der Betriebsanleitung und
  • die Struktur und Darstellung dieses sicherheitsrelevanten Inhalts.

Entwurf ergänzt EN ISO 12100

Der Entwurf schafft damit nach eigenen Angaben „einen zusätzlichen Nutzen zu den allgemeinen Anforderungen an die Benutzerinformation, die in EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung in Kapitel 6.4 enthalten sind.”

Entwurf Schnittstelle Risikobeurteilung/Betriebsanleitung

Dass es bei dem Entwurf um die Schnittstelle zwischen der Risikobeurteilung und der Betriebsanleitung geht, kann man bereits aus der Bezeichnung und Zielsetzung der für die Erstellung der Norm zuständigen Arbeitsgruppen erahnen: „Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsleitsätze für Maschinen und Risikobeurteilung”.

Und so legt der Entwurf auf seinen 40 deutschsprachigen Seiten folgerichtig „Grundsätze fest, die unabdingbar sind, um ein Fehlen von Informationen, insbesondere jene über mögliche Restrisiken, zu vermeiden”.

Regelwerke: Die aktuelle Landschaft im Überblick

Anforderungen an die Betriebsanleitung von Maschinen finden sich verstreut über viele verschiedene europäisch harmonisierte und einige nicht harmonisierte Regelwerke.

Gesetzliche Anforderungen enthält die Maschinenrichtlinie. Inhaltliche Anforderungen an die Betriebsanleitung von Maschinen finden wir zusätzlich in vielen unter der Maschinenrichtlinie harmonisierten B- und C-Normen.

Einige Regelwerke sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Konkrete inhaltliche Anforderungen an die Betriebsanleitung finden sich verstreut über den gesamten Anhang I der Maschinenrichtlinie.

Im Anhang I Kapitel 1.7.4 „Betriebsanleitung” legt die Maschinenrichtlinie explizit Mindestanforderungen an die Betriebsanleitung fest:

  • Anforderungen an den Zeitpunkt der Bereitstellung der Betriebsanleitung
  • Anforderungen an die Art der Bereitstellung der Betriebsanleitung
  • Anforderungen an die Sprachfassung(en) der Betriebsanleitung
  • Anforderungen an die Kennzeichnung der Betriebsanleitung
  • Mindestanforderungen an den Inhalt der Betriebsanleitung
  • Mindestanforderungen an Layout und Gestaltung der Betriebsanleitung

Bezüglich der Mindestanforderungen an Layout und Gestaltung der Betriebsanleitung sei in den aktuellen Leitfaden zur Maschinenrichtlinie verwiesen.

Der Guide Machinery Directive, Edition 2.1 verweist in § 259 „Instructions for non-professional users” für Anforderungen an Gestaltung und Layout von Betriebsanleitungen in die harmonisierte Norm EN ISO 12100 und in die nicht harmonisierte Norm EN 62079 (aktuelle Fassung: EN 82079-1):

„General guidance on the drafting of instructions is given in standard EN ISO 12100. Although it is not a harmonised standard under the Machinery Directive, the guidance given in standard EN 62079 on the drafting and layout of instructions may also be useful for machinery instructions.”

Info: Damit zieht der Leitfaden die harmonisierte A-Norm EN ISO 12100 und die nicht harmonisierte europäische Norm EN 82079 für die Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Betriebsanleitungen heran. Der Kreis schließt sich, denn EN ISO 12100 zieht die harmonisierte Norm EN 82079-1 für die Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen ebenfalls heran – und erhebt sie dadurch in den Stand einer Konformität auslösenden Norm.

DIN EN ISO 12100

Die unter der Maschinenrichtlinie harmonisierte A-Norm EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung” legt in Kapitel 6.4 „Benutzerinformation” Anforderungen an

  • den Inhalt,
  • die Erstellung und
  • die Abfassung der Betriebsanleitung fest.

Info: Anhang A des Entwurfs EN ISO 20607 enthält eine Korrespondenztabelle zwischen ISO 12100:2010, 6.4 und dem Entwurf EN ISO 20607. Die Anforderungen der EN ISO 12100 an die Betriebsanleitung sind sehr allgemein gehalten und finden sich im Wesentlichen allesamt in EN 82079-1 wieder.

DIN EN 82079-1

Die Horizontalnorm EN 82079-1 ist die „Mutter aller Anleitungsnormen”: EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung – Teil 1: Allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen”.

EN 82079-1 enthält „allgemeine Prinzipien und detaillierte Anforderungen an die Erstellung und die Formulierung aller Arten von Gebrauchsanleitungen, die für die Nutzer von Produkten aller Art notwendig oder hilfreich sind, von einer Dose Farbe bis zu großen oder sehr komplexen Produkten, wie z.B. großen Industriemaschinen, schlüsselfertigen Anlagen oder Gebäuden.”

EN 82079-1 ist nicht europäisch harmonisiert, löst aber durch einen Verweis in der harmonisierten A-Norm EN ISO 12100 Konformität aus.

Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Produkt „Maschinenverordnung“.

 

 

Autor*in: Elisabeth Wirthmüller (ce konform GmbH. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Technische Dokumentation.)