Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht in Art. 30 die Dokumentation aller im Unternehmen eingesetzten automatisierten Verfahren vor, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dieses sog. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten löst im Mai 2018 das alte Verfahrensverzeichnis ab und soll, wie schon sein Vorgänger aus dem BDSG, einen umfassenden Überblick über die Struktur der gesamten Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen geben. Neu ist allerdings, dass sehr empfindliche Bußgelder drohen, wenn die Verantwortlichen nicht jederzeit und vollständig den Aufsichtsbehörden das Verzeichnis vorlegen können. Eine exzellente Vorbereitung und Unterstützung für diese komplexe Aufgabe bietet nun die neue Software „EU-konformes Verfahrensverzeichnis“ des Fachverlags WEKA MEDIA.
Pressemitteilung
22.06.2017
Downloads
EU-konformes Verfahrensverzeichnis von WEKA MEDIA
pdf
Herunterladen
EU-konformes Verfahrensverzeichnis von WEKA MEDIA
jpg
Herunterladen