11.10.2023

Wie ist das Herumliegen von E-Scootern zu verhindern?

E-Scooter sind praktisch in jeder Stadt, in der sie zum Verleih angeboten werden, ein Problem. Paris hat die Reißleine gezogen und lässt keine E-Scooter mehr zu. Mehrere deutsche Städte versuchen, mit Abstellzonen das Problem zu lösen, ohne das Kind mit dem Bad auszuschütten.

Herumliegen von E-Scootern

E-Scooter – des einen Freud, des anderen Leid

Schön ist es, sich einen E-Scooter auszuleihen und ihn am Ziel einfach stehen oder liegen zu lassen. Die Mitmenschen sind darüber weniger erfreut – sie werden teilweise mit dem Verkehrshindernis wie aus dem Nichts konfrontiert, z.B. hinter einer Kurve, und müssen sich damit auseinandersetzen. Zusätzlich wirken sich wild herumstehende oder herumliegende E-Scooter nicht besonders förderlich auf das Ortsbild aus.

Pauschale Jahresgebühren als Lösung?

Eine Stadt in NRW hatte zum Abgelten der mit der Sondernutzung verbundenen Beeinträchtigungen von den Anbietern der Elektroroller eine pauschale Jahresgebühr verlangt. Sie sollte auch dann gezahlt werden, wenn Elektroroller nur für einige Monate und nicht das ganze Jahr genutzt werden. Das OVG Münster (Beschl. vom 11.05.2023, Az. 11 B 96/23) sah darin aber einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip, die gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Neuer Trend Abstellzonen

So geht es auch

Mehrere Städte wie Augsburg, Erlangen, München und Kassel haben oder wollen noch Abstellzonen einrichten.

In der Sondernutzungssatzung wird bestimmt, in welchen Flächen die Elektroroller abgestellt werden dürfen. Diese liegen in der Nähe von Radbügeln bzw. Haltestellen des ÖPNV. Durch eine Positionsbestimmung mittels GPS wird ausgeschlossen, dass ein Nutzer den E-Scooter außerhalb der Parkzonen abstellt. Die Elektronik verhindert, dass die Leihe beendet wird – der Gebührenzähler bleibt weiter aktiv. Andere Modelle blinken zusätzlich rot, wenn sie in verbotenen Zonen abgestellt werden.

Werden E-Scooter dennoch verkehrsgefährdend außerhalb der Abstellzonen abgestellt, werden die Fahrzeuge im Wege der Ersatzvornahme versetzt. In Kassel werden hierfür rund 40 Euro berechnet.

Abstellzonen sind nicht konfliktfrei, sofern für ihre Einrichtung Parkplätze für PKWs entfallen. Wie die Erfahrung beim Aufstellen von Fahrradbügeln zeigt, laufen die Autofahrer gegen den Wegfall von Parkplätzen Sturm. In Einzelfällen wurden Fahrradbügel auch wieder von erbosten Autofahrern abmontiert.

Begrenzen der Anzahl bereitgestellter E-Scooter

Andere Städte versuchen die Probleme dadurch zu lösen, dass die Anzahl der betriebsbereiten Elektroroller begrenzt wird. Dieser Denkansatz geht von der Überlegung aus, wenn weniger Roller ausgeliehen werden können, verringern sich dementsprechend auch die Probleme.

Halterkostenbescheid rechtmäßig

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, die Vermieter ihre Halter. Liegt ein Halte- bzw. Parkverstoß vor, kann er im Wege eines Bußgeldverfahrens geahndet werden. Das Liegenlassen von E-Scootern ist ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Teilt der Vermieter des E-Scooters keine Daten des Mieters mit, kann er selbst mit einem Halterkostenbescheid in Anspruch genommen werden (AG Hamburg-Altona, Beschl. vom 23.01.2023, Az. 327b OWi 1/23).

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)