28.10.2016

Widersprüchliche Verkehrszeichen – was gilt?

Sich im Schilderwald zurechtzufinden ist bei über 500 Verkehrszeichen nicht immer einfach. Manchmal ist die Beschilderung unverständlich, wie dieser besondere Fall zeigt.

widersprüchliche Verkehrszeichen

Verbot der Einfahrt oder verkehrsberuhigter Bereich?

widerspruechliche Verkehrszeichen
Verkehrsberuhigter Bereich oder Verbot der Einfahrt?

Die Aufnahme zeigt eine widersprüchliche Beschilderung. Man sieht, dass ab diesem Standort ein verkehrsberuhigter Bereich gilt, aber andererseits ein Verbot der Einfahrt besteht. Was gilt nun?

Für den verkehrsberuhigten Bereich würde nun u.a. Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben sein, aber nicht einmal Radfahrer dürften diese Einfahrt benutzen.

Auf der Gegenseite der Straße besteht ebenfalls das Verkehrszeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/1).

Das Zeichen 267 gestattet jedoch keine Einfahrt von Fahrzeugen.

Es gilt natürlich das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt). Das Zeichen 325/1 wurde vermutlich versehentlich aufgestellt. Auf der Rückseite enthält es nämlich das Zeichen 325/2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

Das Zeichen 325/2 an dieser Stelle hätte für Fahrzeuge aus der Gegenrichtung genügt. Durch das Einfahrverbot bedurfte es hier keines Vorschriftszeichens für den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Es wird vermutet, dass hier das verkehrte Verkehrsschild bestellt und aufgestellt wurde. Die Stadt hätte sich die Mehrkosten sparen können.

Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte jedoch das Zeichen 325/1 an dieser Stelle entfernt werden.

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Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)