Gratis-Download: Werber und Kolonnenführer im Reisegewerbe
Werber und Kolonnenführer ohne Reisegewerbekarte
Eine Polizeidienststelle stellt aufgrund von Anwohnerbeschwerden fest, dass in einem innerstädtischen Quartier mehrere Zeitschriftenwerber ohne erteilte Reisegewerbekarte unterwegs sind. Drei von ihnen werden angetroffen, als sie gerade in den Kleinbus des Kolonnenführers einsteigen wollen.
- Ein Werber behauptet, er habe nicht gewusst, dass er eine Reisegewerbekarte benötige, das habe ihm keiner gesagt.
- Ein anderer Werber wendet ein, er habe die Reisegewerbekarte schon beantragt, das Gewerbeamt arbeite aber so langsam.
- Der dritte Werber schweigt zum Vorwurf der unerlaubten Ausübung des Reisegewerbes.
- Der Kolonnenführer argumentiert, er habe nicht gewusst, dass die eingesetzten Werber keine Reisegewerbekarte gehabt hätten. Da sie freie Handelsvertreter seien, brauche er das auch nicht nachzuprüfen. Er selbst müsse gar keine Reisegewerbekarte haben, weil er ja nicht im Reisegewerbe tätig sei.
Ordnungswidrigkeit im Reisegewerbe?
Haben die Werber und der Kolonnenführer den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht?
Die ausführliche Falllösung sowie Hinweise auf entsprechende Gerichtsurteile finden Sie im Download.
Weitere Fallbeispiele und Rechtsgrundlagen zum Thema Reisegewerbe finden Sie im Produkt Gewerbeamtspraxis von A-Z online.