14.09.2022

Wenn sich Polizei und Ordnungsbehörden aus der Fläche zurückziehen, …

… nehmen die Betroffenen die Problemlösung selbst in die Hand.

Verkehrsverstoß

Tagelanger Verkehrsverstoß

Tagelang parkte ein Fahrzeug in einer Stadt in Südhessen verkehrswidrig und behinderte andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Passanten sowie Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen. Weil es in diesem Gebiet keine Bewohnerparkzone oder gebührenpflichtige Parkplätze gab, verirrte sich hierher weder die Ordnungsbehörde noch ein Polizeivollzugsbeamter.

Anwohner berichteten, dass Anrufe bei der Stadt oder Polizei, mit denen auf verkehrswidriges Parken hingewiesen wurden, zwecklos seien. Niemand würde darauf reagieren.

So reagierte ein gefrusteter Anwohner. (© Uwe Schmidt)

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Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)