Gratis-Download: Volksfest und ähnliche Veranstaltungen
Beliebtes Volksfest
In der Gemeinde Ilmmünsterle steht wieder das vor zehn Jahren eingeführte Volksfest an. Dieses erfreut sich seit einiger Zeit einer hohen Beleibtheit in der Bevölkerung. So sind immer mehr Anfragen von Schaustellern als Standplätze vorhanden. An diesem Umstand entzünden sich immer wieder hitzige Debatten innerhalb der Gemeindeverwaltung.
So wird die Meinung vertreten, dass das Fest eine öffentliche Einrichtung sei und damit die Gemeinde alleinig die Regelungsgewalt nach Artikel 28 Abs. 2 GG innehabe.
Viele Schausteller, wenige Standplätze: Mit diesen Fragen lösen Sie den Fall
- Ist Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 GG bei Volksfesten überhaupt anwendbar und welche Rolle spielt der Gesetzesvorbehalt in der Vorschrift?
- Ist ein Volksfest eine öffentliche Einrichtung? Was hat das für rechtliche Konsequenzen?
- Besteht für einen Schausteller ein Anspruch auf Zulassung zu einem Volksfest?
Laden Sie die Datei herunter, um ausführliche Antworten auf diese Fragen und Hinweise auf die entsprechenden Gerichtsurteile zu erhalten.
Weitere Fallbeispiele und Rechtsgrundlagen zu diesem Thema finden Sie im Produkt Gewerbeamtspraxis von A-Z online.
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