15.04.2020

Erstmals Verbot einer Reichsbürgervereinigung

Der Bundesinnenminister hat den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“, der den Reichsbürgern zugerechnet wird, und ihre Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ untersagt.

Reichsbürgervereinigung

Bund greift endlich durch

Am 19.03.2020 hat der Bundesinnenminister den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ sowie dessen Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ (GdVuSt) verboten und aufgelöst. Das ist auf Bundesebene das erste Verbot einer Reichsbürgervereinigung.

Was sind die Gründe des Verbots der Reichsbürgervereinigung?

Die Reichsbürger und auch der verbotene Verein leugnen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und streben ein eigenes „naturstaatliches“ Rechtssystem an. Die Bundesrepublik wird von ihnen als „niedrigste Staatsform“ und „Handelskonstrukt“ betrachtet.

Der GdVuSt war durch besonders aggressive Wortwahl und massive Drohungen aufgefallen. Die Reichsbürger drohten mit der Inhaftierung von Andersdenkenden, hohen Strafen und Sippenhaft. Die Veröffentlichungen des GdVuSt verdeutlichen die schwerwiegenden Verletzungen der Grundrechte und insbesondere der Menschenwürde anderer, begründete der Minister seine Entscheidung. Und: Durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus bringen sie ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie zum Ausdruck und bekämpfen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Das Verbot findet seine Grundlage in Art. 9 Abs. 2 GG i. V. mit § 3 VereinsG.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)