Gratis-Download: Widerspruch wegen unverhältnismäßiger Datenerhebung
Unverhältnismäßige Datenerhebung?
In der Gemeinde Ilmmünsterle geht nach zuvor durchgeführter Auskunftserteilung aufgrund von Artikel 15 DSGVO ein Widerspruch des Bürgers Duscherle ein. Er trägt vor, dass die Datenerhebung im Bereich des Sicherheits- und Gewerberechts unverhältnismäßig ist und über das Maß des Notwendigen weit hinausgeht.
Können Bürger Widerspruch einlegen?
Die in der Gemeinde durchgeführte Datenverarbeitung ist gesetzeskonform. Es besteht in der Gemeinde eine Unsicherheit, ob der Bürger überhaupt Widerspruch einlegen kann und wie mit dem Widerspruch zu verfahren ist.
Welche Fragen müssen Sie sich stellen?
- Kann der Bürger Duscherle Widerspruch einlegen? Ihm wurden die gewünschten Informationen nach Artikel 15 DSGVO doch gegeben. Ist der Widerspruch der Widerspruchsbehörde vorzulegen?
- Wie muss der Widerspruch abgearbeitet werden?
Laden Sie das Fallbeispiel herunter, um Antworten auf diese Fragen und Hinweise auf die entsprechenden Gerichtsurteile zu erhalten.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie im Produkt Gewerbeamtspraxis von A-Z online.
Für Sie herausgesucht
Ordnungsamt & Gewerbeamt | Komplettlösung
Ordnungs- und Gewerbeamtspraxis von A-Z online
Die Komplettlösung aus Gewerbeamtspraxis und Ordnungsamtspraxis
€ 869,00 Online-Version
Jahrespreis zzgl. MwSt.