08.06.2015

Untersagung der Hundehaltung nach Beißvorfällen und Verstoß gegen Maulkorbzwang

Ein Verstoß gegen einen Leinen- und Maulkorbzwang nach Bissvorfällen rechtfertigt eine Hundehaltungsuntersagung (BayVGH, Beschluss vom 06.03.2015, Az. 10 ZB 14.2166)

Untersagung Hundehaltung Beißvorfälle Maulkorbzwang

Leinen- und Maulkorbzwang missachtet

Nach insgesamt vier Beißvorfällen verfügte die Ordnungsbehörde einen Leinen– und Maulkorbzwang gegenüber dem Hundehalter. Der Halter (Kläger) missachtete diese Anordnung und war uneinsichtig. Die Behörde untersagte die Hundehaltung wegen Unzuverlässigkeit. Der Kläger legte auch dar, der Hund könne wegen einer Erkrankung keinen Maulkorb tragen.

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof Bayern im Berufungsverfahren lehnten die Klage ab.

Unsere Empfehlung
Ordnungsamtspraxis von A-Z online

Ordnungsamtspraxis von A-Z online

Mit Fallbeispielen, Arbeitshilfen sowie Rachtsgrundlagen zum Thema Hunde.

€ 669.00Jahrespreis zzgl. MwSt.

Online-Version

Deshalb lehnten die Gerichte die Klage ab

Kläger ist uneinsichtig und unzuverlässig

Der Kläger hat nicht alles ihm Aufgetragene getan, um eine gefahrlose Haltung des Hundes zu ermöglichen. Das komplette Ignorieren der bisherigen Vorfälle und der deshalb von der Beklagten verfügte Maulkorbzwang unterstreichen vielmehr die Einschätzung der Beklagten, der Kläger sei uneinsichtig und unzuverlässig. Ein Ermessensfehler ist nicht sichtbar. Trotz Anordnung wurde der Maulkorbzwang missachtet.

Die Haltungsuntersagung ist verhältnismäßig, ermessensfehlerfrei und begründet. Vorherige Anordnungen der Behörde mit Zwangsgeldandrohung waren offensichtlich erfolglos.

Gefahrenabwehr

Ein milderes Mittel zur effektiven Gefahrenabwehr stand der Behörde nicht zur Verfügung.

Dem Umstand, dass die Abgabe des Hundes für den Kläger sicherlich einen großen Verlust bedeutet, kann angesichts der zahlreichen durch den Hund verursachten Gesundheitsschäden und der fehlenden Bereitschaft und/oder Fähigkeit des Klägers, auf das Verhalten des Hundes angemessen zu reagieren, keine entscheidende Bedeutung zukommen.

Insoweit überwiegt die Verpflichtung der Beklagten, Gefahren für die Gesundheit von Menschen abzuwehren, das Interesse des Klägers an der Hundehaltung.

Unsere Empfehlung
Problemfall Hund

Problemfall Hund

Dieses Fachbuch nennt die gesetzlichen Hintergründe, die den Ordnungsämtern als Grundlagen für ihr behördliches Tätigwerden dienen. Sie finden darin:

  • Rechtsgrundlagen des Bundes und der Länder verständlich dargestellt
  • Rechtsprechung zu Problemfeldern – von der Untersagung der Hundehaltung bis hin zur Tötung des Hundes aus einem wichtigen Grund
  • Zwangsmaßnahmen wie z.B. Leinen- oder Maulkorbzwang
  • Informationen zum Thema Hundekot inklusive der Darstellung der behördlichen Möglichkeiten, auf Hundebesitzer einzuwirken
  • Informationen über Fundhunde, z.B. Zuständigkeiten der Ordnungsbehörde und Übernahme der Tierarztkosten
  • Rechtsgrundlagen rund um die Erlaubnispflicht für Hundetrainer
  • Ausführliche Darstellung der gefährlichen Hunderassen mit ihren speziellen Merkmalen und Charaktereigenschaften

    € 79.44zzgl. € 3,95 Versandpauschale und MwSt.

    Buch

Den Beschluss finden Sie hier.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)