Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzelmaßstab geeignet?
Eine Stadt in Niedersachsen ersetzte zum Ermitteln der Gebühr den Frontmetermaßstab durch den Quadratwurzelmaßstab. Die Richter des OVG Lüneburg (Urteile vom 24.04.2024, Az. 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) bewiesen, dass sie in Mathematik aufgepasst haben.
Quadratisch, praktisch, …
Eine Stadt in Niedersachsen berechnete bis einschließlich 2017 die Straßenreinigungsgebühren nach dem Frontmetermaßstab. Ab dem Jahr 2018 wurde die Berechnung der Gebühren auf den Quadratwurzelmaßstab umgestellt: Aus der Fläche des Grundstücks in Quadratmetern wird die Quadratwurzel gezogen. Rein hypothetisch wird ein quadratisches Grundstück gebildet. Die Gebühr für die Straßenreinigung bestimmt sich nach der fiktiven Seitenlänge des Grundstücks.
Einige Gebührenzahler erhoben Normenkontrollklagen.
… gut!
Das Berechnen der Gebührenhöhe auf der Grundlage der Quadratwurzel abgeleitet von der Grundstücksfläche ist ein rechtmäßiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Gebühren, ist in der Presseerklärung des Gerichts zu lesen. Der Frontmetermaßstab muss nicht gegenüber dem Quadratwurzelmaßstab vorrangig angewandt werden.
Ergebnis
Die Normenkontrollklagen der Betroffenen gegen das Umstellen der Gebühr auf den Quadratwurzelmaßstab wurden vom OVG Lüneburg zurückgewiesen.