03.06.2014

Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelcontainer auch auf Privatgelände erforderlich

Das VG Mainz hat entschieden, dass die Stadt Mainz zu Recht einer privatrechtlichen Gesellschaft per Bescheid aufgegeben hat, Altkleidersammelcontainer zu entfernen, die diese im Stadtgebiet teilweise auf öffentlichen Straßen aufgestellt, im Übrigen aber auch auf privaten Flächen so positioniert hat, dass sie nur über den öffentlichen Straßenraum befüllt oder entleert werden können (VG Mainz, Urteil vom 17.03.2014, Az: 6 L 123/14).

Bilder Akten

Die Antragstellerin, eine privatrechtliche Gesellschaft, hat insbesondere beanstandet, dass die Stadt in ihrem Bescheid die Standorte der Container nicht angegeben habe und sie deshalb überhaupt nicht in der Lage sei, die Anordnung zu befolgen, in der sie aufgefordert wurde, die Container mit Standorten in Mainz zu entfernen. Die Container sind teilweise auf öffentlichen Straßen aufgestellt, im Übrigen aber auch auf privaten Flächen so positioniert, dass sie nur über den öffentlichen Straßenraum befüllt oder entleert werden können

Das VG Mainz hat den Antrag der Antragstellerin auf Aussetzung des Sofortvollzugs des Bescheids abgelehnt.

Entscheidungsgründe

  • Die Verfügung ist rechtens und hinreichend bestimmt. Sie verdeutlicht der Antragstellerin, was die Stadt von ihr verlangt, und sie ist umsetzbar, weil die Antragstellerin weiß, wo sie ihre Container aufgestellt hat. Zudem könnte sie diesbezügliche eventuelle Unklarheiten durch Rückfragen bei der Stadt beheben.
  • Das Aufstellen der Container überschreitet den Gemeingebrauch der Straßen, da diese nur Verkehrszwecken gewidmet sind. Die Antragstellerin benötigte deshalb eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis, die sie aber nicht hat.
  • Diese Erlaubnis ist auch erforderlich für die auf Privatgrundstücken abgestellten Container, deren Benutzung nur vom öffentlichen Straßenraum aus möglich ist, da die damit verbundenen Handlungen – Lesen der Gebrauchsanweisung, Öffnen der Klappe, Einwerfen von Kleidern – keine Vorgänge sind, die dem Verkehr dienen.
  • Wegen der fehlenden Sondernutzungserlaubnis ist die behördliche Anordnung erforderlich und ermessensgerecht.

Praxistipp:

Als Bezieher der WEKA-„Ordnungsamtspraxis“ stehen Ihnen folgende Arbeitshilfen zur Verfügung und können von Ihnen im Word-Format weiterbearbeitet werden:

  • Anhörungsschreiben: Unerlaubte Sondernutzung
  • Bußgeldbescheid: Unerlaubte Sondernutzung
  • Checkliste: Aufstellen eines Wertstoffsammelbehälters
  • Muster: Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Muster: Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Muster: Richtlinie zum Erteilen von Sondernutzungserlaubnissen
  • Muster: Sondernutzungserlaubnis
  • Muster: Verfügung zum Untersagen einer nicht erlaubten Sondernutzung
  • Satzungsmuster für Sondernutzungen
  • Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung
  • Sondernutzung: Straßenkunst
Autor*in: WEKA Redaktion