05.05.2015

Schweizer Gemeinden beauftragen private Ordnungsdienste

Der Zwang zum Sparen treibt manchmal seltsame Blüten. Wird im Kanton Basel-Landschaft die Polizei gerufen, rückt ein privater Ordnungsdienst an.

Bewachungsunternehmen

Ein neues Gesetz macht es in der Schweiz möglich: Die Gemeinden können private Ordnungsdienste beauftragen, damit diese rund um die Uhr die öffentliche Sicherheit und Ordnung garantieren. Ausgenommen sind sicherheitsrelevanten Aufgaben wie Festnahmen oder Durchsuchungen. Für diese ist weiterhin die Polizei zuständig.

Änderung des Polizeigesetzes

Hintergrund der Privatisierungswelle ist ein neues Polizeigesetz des Kantons Basel-Landschaft. Es führt eine neue Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden ein. Die Kantonspolizei rückt aus, wenn Gefahr in Verzug ist oder schwerere Delikte verübt worden sind. Die Gemeindepolizisten hingegen kümmern sich um Falschparker, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Lärm. Die Kantonspolizei kann aber nicht durchgehend erreicht werden bzw. die Dienststellen sind nicht immer besetzt.

Was kostet das die Gemeinden?

Für diesen Dienst berechnet die Kantonspolizei den Gemeinden 1,95 Franken pro Jahr und Einwohner. Beauftragt eine Gemeinde mit 9.000 Einwohnern einen privaten Ordnungsdienst, kostet dieser 20.000 Franken (19.000 Euro) im Jahr – 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)