Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Sperrzeit für Spielhallen
Das Land Sachsen-Anhalt hat am 13.01.2015 (GVBl. S. 25) eine Verordnung zur Festsetzung von Sperrzeiten für Spielhallen (Spielh SperrzVO) erlassen.
Die Verordnung enthält folgende Regelungen:
- Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 3 Uhr und endet um 6 Uhr.
- Die zuständige Behörde kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die festgelegten Sperrzeiten verlängern.
- Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Unternehmen die Sperrzeit vorverlegt oder hinausgeschoben werden.
- Bei Ausnahmen darf eine Sperrfrist von 3 Stunden nicht unterschritten werden.
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