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Sachsen-Anhalt: Neufassung des Gesetzes zur Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes beschlossen

U.a. wurde das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz neugefasst (Gesetz vom 09.02.2015, GVBl. S. 40).

Zuletzt aktualisiert am: 05. Mai 2015

Mädchen mit Enten

Für die Gemeinden von Wichtigkeit

Die Gemeinden haben grundsätzlich das für Amtshandlungen der zuständigen Behörde erforderliche nichttierärztliche Hilfspersonal zu stellen.

Weiter haben die Gemeinden innerhalb ihres Gebiets notwendige Einrichtungen zu stellen sowie erforderliche Schutzmaßnahme auf ihre Kosten zu tragen.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)

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