Sachsen-Anhalt: Neufassung des Gesetzes zur Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes beschlossen
U.a. wurde das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz neugefasst (Gesetz vom 09.02.2015, GVBl. S. 40).
Für die Gemeinden von Wichtigkeit
Die Gemeinden haben grundsätzlich das für Amtshandlungen der zuständigen Behörde erforderliche nichttierärztliche Hilfspersonal zu stellen.
Weiter haben die Gemeinden innerhalb ihres Gebiets notwendige Einrichtungen zu stellen sowie erforderliche Schutzmaßnahme auf ihre Kosten zu tragen.