05.04.2016

Sachsen-Anhalt ändert Gefahrenhunde-Verordnung

Die bisherige Gefahrenhunde-Verordnung in Sachsen-Anhalt wurde vom zuständigen Minister durch Verordnung vom 22.02.2016 (GVBl. S. 67) geändert. Bitte informieren Sie sich hier über die Neuerungen.

Gesetz über das Halten von Hunden
  • Die Verordnung hat nun folgenden Titel: „Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundeverordnung – HundeVO LSA)“.
  •  In einer Anlage sind nun die standardgerechten Merkmale der Phänotypen für Bullterrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Pitbull-Terrier aufgeführt und beschrieben.
  • Die Zuständigkeiten über die Anforderung zu den Sachkundeprüfungen, zur Anerkennung von Wesenstests anderer Länder und Staaten und zur Anerkennung von sachverständigen Personen und Einrichtungen obliegen nun dem Landesverwaltungsamt statt dem zuständigen Ministerium.
  • Die Zuständigkeit der Tierärzte für die Anerkennung als Sachverständige wurde eingeschränkt.
Autor*in: Georg Huttner (Georg Huttner ist der ehemalige Leiter des Ordnungsamts Eislingen/Fils.)