Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (März 2018)
Ruhefrist für Urnenbestattungen, glücksspielrechtliches Mindestabstandsgebot und herabfallende Walnüsse, die ein Auto beschädigen: Unsere Rechtsprechung in Kürze
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
VGH München | 31.01.2018 | 4 N 17.1197 |
Urnenbestattung: zwei Jahre RuhefristDie Regelung in der Friedhofssatzung einer Gemeinde, die für Urnenbestattungen eine Ruhefrist von zwei Jahren vorsieht, ist gültig. Die nach zwei Jahren mögliche Umbettung der Urne aus einer individuellen Grabstätte in ein anonymes Sammelgrab, die pietätvoll vollzogen wird, verstößt nicht gegen den postmortalen Achtungsanspruch, weil hierin keine Herabwürdigung der Person liegt. Das aus der Menschenwürde abzuleitende Gebot der Achtung der Totenruhe ist ebenso nicht verletzt. |
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VG Karlsruhe | 17.01.2018 | 3 K 11163/17 |
Glücksspielrechtliches MindestabstandsgebotDie einem Dritten unter Befreiung vom glücksspielrechtlichen Mindestabstandsgebot erteilte Spielhallenerlaubnis kann nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes von einem hierdurch vom Verbundverbot betroffenen Betreiber einer benachbarten Wettannahmestelle angegriffen werden; dieser ist auf die ihm zustehenden Rechtsbehelfe gegen die an ihn gerichteten behördlichen Maßnahmen zu verweisen. |
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AG Frankfurt | 10.11.2017 | 32 C 365/17 (72) |
Schäden am PKW durch herabfallende WalnüsseHauseigentümer haften nicht für Schäden, die durch herabfallende Walnüsse an einem Kfz entstanden sind. Ragen Äste eines Baumes über die Grundstücksgrenze des Nachbarn, hätte der Halter des PKW mit dem Herabfallen der Früchte rechnen müssen. Wer unter einem Baum mit Früchten parkt, trägt das allgemeine natürliche Lebensrisiko. |
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OVG Münster | 28.09.2017 | 4 B 885/17 |
Beurteilung nächtlicher Geräuschimmissionen durch LärmmessungenDie Beurteilung nächtlicher Geräuschimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen muss nicht zwingend auf Lärmmessungen beruhen. Grundlage einer rechtlich nicht zu beanstandenden behördlichen oder richterlichen Überzeugungsbildung können unter Berücksichtigung insbesondere der konkreten örtlichen Verhältnisse auch wiederholte Nachbarbeschwerden sowie behördliche und polizeiliche Feststellungen sein. |
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KG Berlin | 25.07.2017 | (6)121 Ss 91/17 (32/17) |
Fahrzeughalter und FahrzeugeigentümerFür die Frage, wer Halter eines Fahrzeugs ist, kommt es nicht darauf an, wer der Eigentümer ist oder ob das Fahrzeug auf diese Person zugelassen ist. |
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OLG Hamburg | 19.12.2016 | 1 Rev 76/16 |
Segway: FahruntüchtigkeitEin Segway stellt ein Kraftfahrzeug im Sinne von § 316 StGB dar. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt daher bei 1,1 Promille. |