Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (September 2020)
In dieser Übersicht finden Sie Entscheidungen zu den Themen Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke, Masernschutzimpfung, Pandemiebedingte Pflichten der Hotelbetreiber, Schließung von Shisha-Bars, Komplettverbot sexueller Dienstleistungen u.v.m.
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
BayVGH | 13.08.2020 | 20 CS 20.1821 |
Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20 UhrDer BayVGH hat im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20 Uhr („Steh-Bier-Verbot“) an Wochenenden und während der (ausgefallenen) „Sandkerwa“ in bestimmten Teilen der Bamberger Altstadt voraussichtlich rechtmäßig ist. |
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VG Magdeburg | 30.07.2020 | 6 B 251/20 MD |
MasernschutzimpfungMasernschutzimpfung ist bei Wechsel der Kita nachzuweisen. |
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VGH München | 28.07.2020 | 20 NE 20.1609 |
Pandemiebedingte Pflichten der HotelbetreiberDas Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischen Corona-Risikogebieten wird vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die pandemiebedingten Pflichten der Hotelbetreiber sowie die zahlenmäßige Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse bleiben bestehen. |
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OVG Lüneburg | 27.07.2020 | 13 MN 272/20 |
Schließung von Shisha-Bars einstweilig außer Vollzug gesetztWeil das Gesundheitsministerium des Landes Niedersachsen seiner Pflicht zur fortlaufenden Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme nicht nachgekommen ist, wird die in der Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Shisha-Bars einstweilig außer Vollzug gesetzt. |
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VG Berlin | 22.07.2020 | VG 14 L 163/20; VG 14 L 173/20 |
Komplettverbot sexueller DienstleistungenDas Komplettverbot sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der Corona-Verordnung des Landes Berlin verstößt gegen den Gleichheitssatz. In Betrieben mit erotischen Massagen und BDSM-Studios ist das Infektionsrisiko geringer als in Bordellen. |
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OVG Münster | 22.07.2020 | 13 B 886/20.NE |
Hygiene- und Infektionsschutzstandards voraussichtlich rechtmäßigDie in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für den gastronomischen Betrieb vorgeschriebenen Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind voraussichtlich rechtmäßig. |
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OVG Berlin-Brandenburg | 21.07.2020 | OVG 11 S 65.20 |
Komplettverbot von Autokino-Veranstaltungen voraussichtlich rechtswidrigDas in der Verordnung zum Verbot von Großveranstaltungen des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enthaltene Komplettverbot von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist voraussichtlich rechtswidrig. |
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OVG Lüneburg | 17.07.2020 | 13 MN 261/20 |
Touristische KutschfahrtenTouristische Kutschfahrten dürfen in Niedersachsen bis auf Weiteres durchgeführt werden, ohne dass zwischen den „Fahrgästen“ 1,5 Meter Abstand einzuhalten sind. |
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LG Koblenz | 10.07.2020 | 13 S 6/20 |
Nachbarrechtlich zulässige Höhe von Zaun und HeckeEin Nachbar darf über die nachbarrechtlich zulässige Höhe von Zaun und Hecke hinaus einen Zaun errichten und die Hecke wachsen lassen, wenn sich sein Grundstücksnachbar selbst nicht an die zulässigen Höhen hält. |
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LG Hannover | 09.07.2020 | 8 O 2/20 |
Entschädigung für schließungsbedingte Umsatz- und GewinneinbußenAnsprüche auf Entschädigung für schließungsbedingte Umsatz- und Gewinneinbußen folgen weder aus dem IfSG noch aus allgemeinem Gefahrenabwehrrecht oder aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht. |
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VG Koblenz | 23.06.2020 | 4 L 487/20.KO, 4 L 494/20.KO |
Medizinisch-psychologischen Untersuchung bei VerkehrsverstößenDie Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei wiederholten einfachen Verkehrsverstößen im Einzelfall kann rechtswidrig sein, die Verpflichtung eines Fahrerlaubnisinhabers bei nachgewiesenem gelegentlichen Cannabis-Konsum zur Durchführung einer MPU hingegen rechtmäßig. |
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OVG Münster | 20.05.2020 | 8 A 4299/19 |
Feststellung des verantwortlichen FahrersUnmöglich im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist die Feststellung des verantwortlichen Fahrers dann, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat. Ein Ermittlungsdefizit der Behörde liegt nicht ohne Weiteres schon dann vor, wenn die Bußgeldbehörde den Fahrzeughalter über den Misserfolg ihrer bisherigen Ermittlungsbemühungen nicht in Kenntnis gesetzt und zu einer weitergehenden Mitwirkung an der Aufklärung aufgefordert hat. |
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AG Tübingen | 03.04.2020 | 16 OWi 713/20 |
Fahrzeugführer ermittelnGibt der Halter eines Fahrzeugs in der Anhörung wegen eines Parkverstoßes den Namen eines Fahrzeugführers auch ohne weitere persönliche Daten an, sind der Verwaltungsbehörde zumindest einfache Nachforschungen zumutbar, um den Fahrzeugführer zu ermitteln. |
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AG Tübingen | 27.03.2020 | 16 OWi 788/20 |
Ermittlung eines Fahrzeugführers im AuslandDie Ermittlung eines Fahrzeugführers im Ausland nach einem Parkverstoß kann unverhältnismäßig sein. Halter-Kostenbescheid ist rechtmäßig. |