Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen in KW 43
Wir haben für Sie interessante Urteile zu den Themen Lärm, Wohnungsräumung, Verkehrsverstöße, Sonntagsöffnung und Wahlkampf zusammengestellt.
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
OVG Schleswig-Holstein | 13.09.2017 | 4 MB 52/17 |
WahlplakateZur Begrenzung von Wahlplakaten anlässlich eines Wahlkampfs. |
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Sächs. OVG | 31.08.2017 | 3 C 9/17, B119/17 |
SonntagsöffnungszeitenKlage gegen Sonntagsöffnungszeiten in Leipzig überwiegend erfolgreich. |
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OLG Nürnberg | 10.08.2017 | 13 U 851/17 |
DashcamsAufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind (Dashcam), dürfen in einem „Zivilprozess“ verwertet werden. |
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VG Neustadt | 05.07.2017 | 4 L 603/17.NW |
Straße für öffentlichen Verkehr sperrenBetreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen Verbotsverfügung, innerhalb des Hafengeländes die Straße für den öffentlichen Verkehr zu sperren. |
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VG München | 17.06.2017 | M 16 S 17.2177 |
LärmbelästigungZur Nachbarklage gegen Lärmbelästigungen einer Oldtimerveranstaltung mit gestatteter Bewirtung nach § 12 GastG. |
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AG München | 16.06.2017 | 171 C 14312/16 |
Musik als LärmMusik ist nicht als Lärm anzusehen bei wenig relevanten Fällen. |
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VG Göttingen | 31.05.2017 | 1 A 170/16 |
Onboard-KamerasDie Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer mit im eigenen Pkw installierten Onboard-Kameras erfolgt weder für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten (§ 38 Abs. 5 i.V.m. § 27 Abs. 1 Satz 2 BDSG) noch ist diese Videoüberwachung nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG gerechtfertigt. |
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AG Berlin-Mitte | 07.04.2017 | 124 C 188/16 |
Räumungstitel gegen MieterRäumungstitel gegen Mieter wirkt nicht gegenüber dessen Ehefrau. Ehefrau muss auf Räumung und Herausgabe der Wohnung verklagt werden. |
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VGH BW | 16.02.2017 | 10 S 1878/16 |
Lärm von Stadt-BrunnenAnwohner müssen „Lärm“ von angestammtem Stadt-Brunnen hinnehmen. Vom Brunnen ausgehende Geräusche sind grundsätzlich als sozial adäquat und damit nicht erheblich störend anzusehen. |