13.02.2015

Rechtsprechung in Kürze KW 8

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.

Rechtsprechung
Gericht Datum Aktenzeichen
VG Gelsenkirchen 23.12.2014 9 L 1891/14
Dem Schriftformerfordernis genügt eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung nicht, wenn ein Gutachten als ihr Bestandteil erklärt wird, dessen Inhalt sich nur durch die Einsichtnahme der Internetseite der Behörde erschließt.

Dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt eine Ordnungsverfügung nicht, wenn in ihr die Beachtung eines Gutachtens angeordnet wird, das in Teilen lediglich Empfehlungen ausspricht.

VG Köln 10.12.2014 10 K 4302/13
Die Entziehung des deutschen Reisepasses bei konkretem Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten ist zulässig.
OVG Koblenz 04.12.2014 1A10294/14
Bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis darf über wegerechtliche Belange im engeren Sinne hinaus auch auf andere Gesichtspunkte abgestellt werden, sofern sie mit der Straße und ihrem Widmungszweck in einem hinreichend engen sachlichen Zusammenhang stehen. Dies gilt namentlich auch für Belange der Straße, ihres Umfeldes und ihrer Funktion städtebaulicher und gestalterischer Art. Die Berücksichtigung entsprechender Belange setzt voraus, dass ihnen ein konkretes, vom Gemeinderat beschlossenes Gestaltungskonzept der Gemeinde zugrunde liegt. An die Konkretisierung der Gestaltungsvorstellungen durch den Rat dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Es genügt, dass das Gestaltungskonzept die für die Einzelfallentscheidung wesentlichen Grundsätze bestimmt.
VG Neustadt a.d.W. 02.12.2014 5 K 491/14.NW
Der Betreiber eines Seniorenheims muss die Kosten eines Feuerwehreinsatzes tragen, wenn eine in der Einrichtung installierte Brandmeldeanlage wegen angebrannten Essen einen Fehlalarm auslöst. Kostenpflichtig ist der Betreiber des Heimes und nicht die Heimbewohner. Er muss seine Brandmeldeanlagen so anbringen und einstellen, dass sie nicht durch Küchendämpfe ausgelöst werden.
SG Karlsruhe 28.11.2014 S 1 SO 903/14
Der Sozialhilfeträger ist nicht verpflichtet, Kosten für eine Beerdigung zu übernehmen, wenn die Ausgleichsansprüche gegen andere Bestattungspflichtige geltend gemacht werden können. Der Hilfeempfänger muss vielmehr Anstrengungen unternehmen, eine nicht mögliche Realisierung der Ausgleichsansprüche nachzuweisen und zu belegen, dass beispielsweise Geschwister nach deren jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Beerdigung aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Bremen (Senat) 25.11.2014 GBl. S. 560
Das Gesetz über das Halten von Hunden vom 02.10.2001, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2009, wurde vom Senat am 25.11.2014 geändert (GBl. S. 560).

  • § 1 Abs. 4: Für in § 1 Abs. 3 genannte Hunde (Rassehunde wie Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrierer und deren Kreuzungen) besteht u.a. ohne Handel zu betreiben ein Veräußerungsverbot, ein Abgabeverbot, ein Inverkehrsbringensverbot sowie ein Erwerbs- und Verschaffungsverbot. Diese Verbote dürfen auch nicht Dritten die Gelegenheit hierzu zu geben.
  • Wer der Vorschrift des § 1 Abs. 4 zuwiderhandelt, macht sich strafbar.
  • Die Ordnungswidrigkeitenvorschriften in § 7 des Gesetzes wurden entsprechend angepasst.
OLG Köln 07.11.2014 III-1 RBs 284/14
Eine unbefugte Handynutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht vor, wenn der Fahrer während des Fahrens das Handy lediglich aufnimmt, um es dem Beifahrer zu reichen.
Autor*innen: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.), Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)