Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (September 2023)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht | Datum | Az. |
LSG Baden-Württemberg | 25.05.2023 | L 6 VM 3577/21 |
Die Verbitterung einer gegen Corona geimpften Person wegen behördlichen Verhaltens im Zusammenhang mit der Anerkennung der gesundheitlichen Folgen einer Impfung ist, selbst wenn sie als „Verbitterungsstörung“ Krankheitswert erreicht, kein Impfschaden. | ||
VG Berlin | 17.07.2023 | 4 CN 3.22 |
§ 13b Satz 1 BauGB, der das Bebauen kleiner Freiflächen von weniger als 10.000 Quadratmetern außerhalb des Siedlungsbereichs erlaubt, ist nicht mit Unionsrecht vereinbar und darf daher nicht angewendet werden. Ein im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellter Bebauungsplan ist unwirksam. | ||
VG Neustadt a.d. Weinstraße | 26.07.2023 | 3 K 26/23 |
Eine Muslimin muss ihren Gesichtsschleier (Niqab) beim Autofahren ablegen. Die Klage der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der StVO wurde zu Recht abgelehnt, weil eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung nicht gegeben ist. | ||
VG Mainz | 19.07.2023 | 3 K 425/22 |
Auch wenn ein Hinterbliebener erst nach dem Todesfall durch das Ordnungsamt von der Existenz eines Halbbruders erfährt, hat er die Kosten für die Bestattung zu tragen. Ein besonderer Härtefall liegt nicht vor. Die gesetzliche Bestattungspflicht setzt kein familiäres Näheverhältnis voraus. | ||
OLG Dresden | 26.07.2023 | 13 U 1378/22 |
Soll eine längere, frei zugängliche Naturrodelbahn gesperrt werden, genügt es, wenn der Betreiber hierauf durch ein Schild am offiziellen Startpunkt der Strecke hinweist. Dem Betreiber ist es nicht zumutbar, alle Zugangsstellen mit Warnschildern zu versehen. | ||
VG Hamburg | 31.07.2023 | 3 K 1110/23 |
Ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch ist nicht formgerecht, auch wenn ihr eine gescannte Version eines unterschriebenen Widerspruchsschreibens beigefügt ist. | ||
VGH München | 02.08.2023 | 20 N 20.2861 |
Die bayerische Einreisequarantäne-Verordnung aus dem Jahr 2020 ist unwirksam. Personen, die im Herbst 2020 aus einem vermeintlichen Corona-Risikogebiet nach Bayern ein-reisten, mussten sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der VGH entschied, dass die Einreise aus einem Risikogebiet noch keinen hinreichenden Ansteckungsverdacht begründet. |