Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Oktober 2024)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht | Datum | Az. |
OVG Magdeburg | 30.05.2024 | 3 M 96/24 |
Für die Erhebung eines Widerspruchs zur Niederschrift bei der Behörde gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO reicht ein Aktenvermerk über einen telefonisch vorgetragenen Widerspruch grundsätzlich nicht aus. | ||
OVG Magdeburg | 25.04.2024 | 3 L 64/24 |
Auch aufgrund von Zeugenaussagen kann belegt werden, dass ein regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt. Es gibt keinen Beweisgrundsatz, dass ein regelmäßiger Cannabiskonsum allein anhand der Ergebnisse von Blutproben und nicht etwa aufgrund von Zeugenaussagen bewiesen werden kann. | ||
OLG Hamm | 27.02.2024 | 7 U 120/22 |
Zwar darf ein Kraftfahrzeugführer nach § 20 Abs. 1 StVO im Gegenverkehr an sich vorsichtig an einem noch haltenden Bus vorbeifahren, muss sich dabei aber im Einzelfall –im Hinblick auf eine erkennbare Vielzahl von aussteigenden Kindern nach § 3 Abs. 2a StVO so verhalten, dass eine Gefährdung eines plötzlich hinter dem Bus auf die Fahrbahn tretenden Kindes ausgeschlossen ist; dazu muss der Fahrzeugführer die Geschwindigkeit im Zweifel so weit drosseln, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann. | ||
OVG Lüneburg | 17.09.2024 | 1 LA 146/23 |
Die Zulassung eines Immissionspegels von 45 dB(A) nachts bei der Fremdenbeherbergung ist mit dem Gebietscharakter eines Kurgebiets als eines der Erholung dienenden Sondergebiets nicht vereinbar. | ||
VG München | 06.09.2024 | M 8 E 24.1243 |
Für die einstweilige Anordnung reicht es nicht aus, dass die Beitreibung des Zwangsgeldes aufgrund seiner Höhe wirtschaftliche Auswirkungen auf den Antragsteller hat (im Fall wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 17.500 festgesetzt). Vielmehr ist ein irreparabler Schaden, wie zum Beispiel eine Existenzgefährdung, der im Fall eines Abwartens der Entscheidung in der Hauptsache eintreten würde, darzulegen. | ||
OVG Saarlouis | 04.09.2024 | 1 B 56/24 |
Das absolute Rauchverbot in Spielhallen im Saarland ist verfassungswidrig. Es benachteiligt die Spielhallenbetreiber gegenüber Spielbanken. Weder der Nichtraucher- noch der Spielerschutz oder das Ziel der Suchtbekämpfung sind eine tragfähige Grundlage für ein absolutes Rauchverbot in Spielhallen, das nicht auch in Spielbanken gilt. | ||
OVG Koblenz | 13.08.2024 | 7 A 10660/23 |
Das Verbot nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO, verhüllt Auto zu fahren, stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Im Gegensatz zu dem Kopftuch (Hijab) verhüllt ein Niqab nicht nur die Haare, sondern auch das Gesicht bis auf die Augenpartie. Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen eines Niqab abgelehnt wird. | ||
OVG Koblenz | 20.03.2024 | 10 A 10971/23.OVG |
§ 3 FeV (Einschränkung und Entziehung der Zulassung) ist zu unbestimmt, um der Fahrerlaubnisbehörde zu gestatten, den unbestimmten Rechtsbegriff „Eignung“ im Hinblick auf das Benutzen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auszulegen. Das auf § 3 FeV gestützte Verbot, ein Mofa zu fahren, ist mithin rechtswidrig. | ||
OVG Magdeburg | 05.03.2024 | 3 M 20/24 |
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen verpflichten den Anbieter nicht nur, das unerlaubte Glücksspiel einzustellen. Zugleich verbieten sie die Wiederaufnahme der illegalen Tätigkeit. Sinn und Zweck der Untersagungsverfügung ist es, unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland auf Dauer zu unterbinden. | ||
VGH Mannheim | 11.12.2023 | 6 S 1283/23 |
Die Darlegungs- und Beweislast für den in der Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers liegenden Versagungsgrund nach § 41 Abs. 2 Nr. 1 BWGlüG, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BWGlüG trifft grundsätzlich die Erlaubnisbehörde. |