Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (November 2023)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht | Datum | Az. |
OVG Koblenz |
12.09.2023 | 6 B 10622/23.OVG |
Die Regelung im LGlüG, nach der eine Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten nur erteilt werden darf, wenn sie einen Mindestabstand von 250 Metern zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, nicht unterschreitet, ist nicht zu beanstanden und unionsrechtskonform. Sportwettangebote haben auch für Kinder und Jugendliche ein hohes Gefährdungspotenzial. Das Gebot eines Mindestabstands dient daher dem Spieler- und Jugendschutz und kann das Angebot von Glücksspielen örtlich begrenzen. | ||
LG Lübeck |
18.08.2023 | 3 O 309/22 |
Verfügt der Eigentümer eines Grundstücks über keinen Zugang zur Straße, ist er berechtigt, hierzu das Nachbargrundstück zu betreten. Hintergrund des Streits war eine Blockade des Zugangs auf dem Nachbargrundstück, mit der dessen Eigentümer verhindern wollte, dass die Frau ohne Straßenzugang diesen Weg benutzt. | ||
EuGH | 07.09.2023 | C-162/22 |
Es ist unzulässig, Vorratsdaten von Telekommunikationsbetreibern an andere Behörden weiterzugegeben, um Dienstvergehen wegen Korruption aufzudecken. Daher dürfen elektronische Kommunikationsdaten, die zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gesammelt wurden, nicht für Untersuchungen der Verwaltung wegen Korruption im öffentlichen Dienst genutzt werden. | ||
OVG Saarlouis | 01.06.2023 | 2 A 13/23 |
Es gehört nicht zu den Befugnissen eines Nachbarn, die Einhaltung objektiv-städtebaulicher Vorgaben des Bauplanungsrechts zu kontrollieren und bei Nichtbeachtung gegebenenfalls über einen Nachbarrechtsbehelf durchzusetzen. Die Betätigung als selbstständiger Werbegrafiker (Medien-Design-Agentur) kann grundsätzlich den nach § 13 BauNVO auch im reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) privilegierten freiberuflichen und artverwandten Tätigkeiten zugerechnet werden. Festsetzungen in einem Bebauungsplan über das Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 ff. BauNVO) haben anders als Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion. | ||
OVG Saarlouis | 07.06.2023 | 1 B 51/23 |
Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, kann trotz zeitnaher Angaben des Halters zur Person des Fahrzeugführers ermessensgerecht sein, wenn dessen Verantwortlichkeit im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte und dieses daher eingestellt worden ist. | ||
VG Berlin |
12.09.2023 | 21 K 227/20 |
Zu der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit gehört auch die Errichtung und der Betrieb einer Feuerbestattungsanlage. Privaten Trägern darf daher die Genehmigung zum Betrieb einer solchen Anlage grundsätzlich nicht verweigert werden. Eine sichere und würdevolle Einäscherung durch ein privates Unternehmen lässt sich durch Nebenbestimmungen sicherstellen. | ||
VG Mainz |
20.09.2023 | 3 K 16/23 |
Der Hundesteuer unterliegen auch Hunde, die ein Hundetrainer und Hundephysiotherapeut bei seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt, wenn sie in erster Linie aus privaten Interessen gehalten werden. Steuerfrei ist nur das Halten von Hunden, die allein beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, z.B. von Diensthunden, verpflichtenden Jagd- und Wachhunden, Artistenhunden, Hütehunden und Hunden in der Hundezucht oder im Hundehandel. | ||
VGH München | 12.05.2023 | 15 CS 23.606 |
Sind das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, sind bei der Prognose, ob eine Baustelle hinreichend gesichert ist, keine allzu hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit an den Eintritt eines Schadens (hier: spielende Kinder) zu stellen. | ||
VG Hannover |
10.10.2023 | 10 A 5210/22 |
Die Überwachung eines Weihnachtsmarkts mittels Videokameras ist zulässig, wenn eine erhöhte Gefahr für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten besteht. | ||
VG Düsseldorf |
19.09.2023 | 14 K 7479/22 |
Benutzer von Elektrofahrzeugen müssen darauf vertrauen können, dass ausdrücklich Elektrofahrzeugen vorbehaltene Parkflächen mit Ladesäulen frei bleiben und benutzt werden können. Auch ohne konkrete Behinderung ist das Abschleppen zulässig. |