Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Mai 2024)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht | Datum | Az. |
OLG Naumburg | 24.10.2023 | 9 U 74/23 |
Ein Radrennfahrer, der in einer geschlossenen Ortschaft mit gesenktem Kopf fährt, verletzt in eklatanter Weise nicht nur das Vorsichtsgebot in § 1 Abs. 1 StVO, sondern vor allem auch das Sichtfahrgebot in § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO. Auch einem Rennradfahrer ist es zuzumuten, auf den fließenden Verkehr zu achten. | ||
VG Neustadt/Weinstraße | 18.03.2024 | 5 L 193/24.NW |
Ein Fahrzeug darf sichergestellt werden, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass der Fahrer in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Verkehrsverstöße begehen wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein Auto mit 120 km/h durch die Innenstadt rast und dabei rücksichtslos andere Fahrzeuge überholt. Das verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrverhalten rechtfertigt die Sicherstellung. | ||
BVerwG | 17.11.2023 | 8 B 28.23 |
Die Regelung des Mindestabstands zwischen Spielhallen in Art. 25 Abs. 1 GlüStV 2021 und das Verbundverbot in Art. 25 Abs. 2 GlüStV 2021 sind auch nach Einführung des bundesweiten Sperrsystems OASIS weiterhin mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG sowie mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot vereinbar. | ||
VGH München | 07.11.2023 | 4 CS 23.1635 |
Hält sich ein Hund regelmäßig sowohl in einem Privathaushalt als auch auf einem in einer anderen Gemeinde gelegenen Betriebsgelände auf, hängt die Zuständigkeit zur Erhebung der Hundesteuer davon ab, wo der Schwerpunkt der Beziehungen des Hundes zum Hundehalter liegt; das ist im Regelfall der Haushalt des Hundehalters. | ||
OVG Koblenz | 04.04.2024 | 1 A 10247/23.OVG |
Im Außenbereich sind Kleinwindenergieanlagen ein baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Das gilt auch dann, wenn der erzeugte Strom nur im eigenen Haushalt verbraucht und nicht in das Netz eingespeist wird. | ||
VG Aachen | 03.04.2024 | 6 K 2297/23 |
Der (dauerhafte) Einsatz von sog. (frei verkäuflichen) Antibell-Halsbändern ist tierschutzwidrig und kann daher untersagt werden. Werden Jagdhunde in einem Zwinger gehalten, kann angeordnet werden, dass sie zweimal täglich für je eine Stunde ausgeführt werden. | ||
VGH München | 25.03.2024 | 11 CS 23.1561 |
Wird wegen einer Verurteilung wegen Gewalttaten im Straßenverkehr eine Geldstrafe verhängt und ein Fahrverbot erteilt, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn das Urteil keine Aussage über die Fahreignung trifft. | ||
VG Hamburg | 04.04.2024 | 12 E 1273/24 |
Eine Obdachlosenunterkunft widerspricht (voraussichtlich) nach der Art der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans, der die anliegenden Grundstücke als reines Wohngebiet (WR) ausweist. In einem reinen Wohngebiet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauNVO nach der Art der baulichen Nutzung regelhaft nur Wohngebäude zulässig. Eine Obdachlosenunterkunft dient aber nicht dem Wohnen, weil für die Mehrzahl ihrer Nutzer eine selbstbestimmte Haushaltsführung im Sinne eines Wohnens nicht gegeben ist. Sie ist daher eine Anlage für soziale Zwecke. |