Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (März 2024)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht | Datum | Az. |
BGH | 12.12.2023 | VI ZR 77/23 |
Fährt ein Verkehrsteilnehmer an einem Müllabfuhrfahrzeug im Einsatz vorbei, kann er nicht auf ein verkehrsgerechtes Verhalten vertrauen. Er muss sein Fahrverhalten entsprechend einrichten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. | ||
KG Berlin | 29.11.2023 | 23 U 48/18 |
Die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise und Schockbilder für Tabakwaren dürfen nicht durch Produktkarten oder sonstige Gegenstände verdeckt werden. Das Verdecken der Warnhinweise und Schockbilder stellt einen Verstoß gegen die Tabakerzeugnisverordnung dar. | ||
LG Köln | 18.12.2023 | 15 O 169/23 |
Wer die Räum- und Streupflicht einer Fachfirma überträgt, muss den nicht geräumten Bereich selbst absichern, wenn das beauftragte Unternehmen seine Vertragspflicht nicht erfüllt. Die Verkehrssicherungspflicht kann grundsätzlich auf einen Dritten übertragen werden, der Übertragende ist aber zur Kontrolle verpflichtet. | ||
BVerwG | 19.10.2023 | 6 B 3.23 |
Eine Person mit unbekanntem Geburtstag und -monat hat keinen Anspruch darauf, dass in der Sichtzone ihres Personalausweises oder Reisepasses ein gegriffenes Datum statt der in Nr. 4.1.5.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes vorgesehenen und von der Behörde praktizierten Angabe mittels Platzhaltern eingetragen wird. | ||
VG Düsseldorf | 25.09.2023 | 14 K 2723/22 |
Wird ein Lkw-Auflieger verbotswidrig und verkehrsbehindernd abgestellt, darf er sofort abgeschleppt werden, auch wenn sich auf dem Chassis Werbung für den Halter inklusive Mobil- und Festnetznummer befindet. | ||
BGH | 15.02.2024 | 5 StR 283/23 |
Ein Polizeibeamter, der Dienstgeheimnisse an Dritte weitergibt, kann sich generell nicht auf das Hinweisgeberschutzgesetz berufen. | ||
LG Karlsruhe | 04.12.2023 | 11 S 85/21 |
Das Auslüften von Bettwäsche durch Aushängen am Fenster ist üblich und sozialadäquat. Ein entsprechendes Verbot in einer Hausordnung ist nicht rechtmäßig. | ||
AG Hamburg-Barmbek | 04.04.2023 | 1816 C 113/22 |
Bei der Erkennbarkeit von Gefahren im Parkplatzbereich hat der Verkehrsteilnehmer selbst ungünstigste Wahrnehmungsbedingungen mit einzukalkulieren, sodass etwa Vorsorge dagegen getroffen werden muss, dass Hindernisse wegen einer geschlossenen Schneedecke, Dunkelheit, Nebel oder Laub nicht rechtzeitig erfasst werden. Der Betreiber einer E-Ladesäule ist für Hindernisse neben der Stellfläche an der Ladestation (im Fall ein Baumstumpf) nicht Adressat der Verkehrssicherungspflicht. Ist dieser Bereich eine öffentliche Fläche, trifft die Verkehrssicherungspflicht die Gemeinde bzw. Stadt. |