Rechtsprechung in Kürze: Entscheidungen November 2016
Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
OVG Saarlouis | 05.10.2016 | 1 A 188/15 |
Gewerbeuntersagungsverfahren und InsolvenzverfahrenWird während eines laufenden auf das Vorliegen ungeordneter Vermögensverhältnisse gestützten Gewerbeuntersagungsverfahrens vor Ergehen einer das Vorverfahren abschließenden Entscheidung der Widerspruchsbehörde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gewerbetreibenden eröffnet, so hat die Verwaltungs- bzw. Widerspruchsbehörde dies zu beachten. Hat der Insolvenzverwalter das ausgeübte Gewerbe nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO freigegeben und endete das Insolvenzverfahren unter der Geltung der Insolvenzordnung mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung, so sind die Verwaltungs- bzw. Widerspruchsbehörden während der sich hieran anschließenden Wohlverhaltensphase gehindert, wegen Schulden, die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt haben, an der Annahme ungeordneter Vermögensverhältnisse festzuhalten. |
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VG Neustadt | 26.09 2016 | 3 K 1104/15.NW |
Verkehrsbeschränkende MaßnahmenAnwohner hat keinen Anspruch auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in einer Sammelstraße aufgrund zu niedriger Lärmwerte. Weitere Informationen zum Straßenverkehr finden sie in der Ordnungsamtspraxis. |
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VG Ansbach | 03.08.2016 | AN 4 K 16.00882 |
TotenruheTotenruhe ist schutzwürdiger als der Wunsch der Angehörigen auf Umbettung der Urne. |
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VG Mainz | 22.07.2016 | 3 L 648/16.MZ |
Errichtung einer WindenergieanlageZur Errichtung einer Windenergieanlage darf ein Unternehmen – soweit erforderlich – die Wirtschaftswege einer Gemeinde mit Schwertransportern befahren und dementsprechend ausbauen. |
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VGH Kassel | 27.06.2016 | 8 B 1316/16 |
Eingriffsbefugnisse beim Halten und Führen von HundenDie hessische HundeVO regelt die Eingriffsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren, die aus dem Halten und Führen von Hunden erwachsen, nicht abschließend. Ein Halter, dem nach § 1 Abs. 4 HessSOG das Halten und Führen eines bestimmten Hundes untersagt wird, kann nach § 11 HessSOG verpflichtet werden, diesen Hund abzugeben. |
Weitere Informationen finden Sie im Fachbuch „Problemfall Hund“.
AG München | 02.05.2016 | 122 C 31597/15 |
FalschparkerPrivater Grundstücksbesitzer darf Falschparker sofort abschleppen. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss nicht zwingend vorab geprüft werden. |
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OVG Magdeburg | 20.01.2016 | 3 L 203/15 |
Halter eines gefährlichen HundesHalter eines (gefährlichen) Hundes kann auch sein, wer nicht Eigentümer desselben ist. |