Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Juni 2023)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung:
Gericht | Datum | Az. |
LG Frankenthal | 24.03.2023 | 2 S 94/22 |
Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Dies gilt auch, wenn Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden fahrbahnbegleitenden Radweg fahren, den der Autofahrer überqueren muss. Unerheblich ist es, wenn der Radweg durch eine schmale bewachsene Fläche von der Straße getrennt ist. | ||
OVG Berlin-Brandenburg | 28.03.2023 | 1 S 5/23 |
Das Schließen von Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu Spielhallen und zu Schulen (500 Meter bzw. 200 Meter) nicht einhalten, ist rechtmäßig. Auf Vertrauen in den Fortbestand des bisher faktisch geduldeten Betriebs können sich die Betreiber nicht berufen. | ||
OVG Magdeburg | 24.04.2023 | 3 M 13/23 |
Wer Mitglied in der AfD ist, ist damit nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig. Die Einstufung des AfD-Landesverbands durch die Landesverfassungsschutzbehörde als Verdachtsfall rechtfertigt allein ohne konkrete Tatsachen nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b WaffG setzt voraus, dass das Verfolgen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen feststehen muss. | ||
OVG Berlin-Brandenburg | 08.05.2023 | 1 S 42/23 |
Das öffentliche Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen bleibt verboten. Russische Flaggen oder Symbole könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine verstanden werden. Das Gericht stützte sich auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VersFG Berlin. | ||
OLG Hamm | 27.04.2023 | 3 RVs 16/23 |
In der Vorlage eines gefälschten Impfausweises zur Teilnahme an einer Kreistagssitzung liegt ein strafbarer Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse im Sinne von § 279 StGB. Der unrichtige Impfausweis wurde bei einer Behörde vorgelegt. Die vom Landrat zur Unterstützung hinzugezogene Protokollführerin hat die Befugnisse des Landrates nach § 36 KO NRW wahrgenommen. | ||
VG Schwerin | 28.04.2023 | VG 2 B 522/22 SN |
Die Erklärung der Gemeinde zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens muss eindeutig und zweifelsfrei erfolgen. Mit dem Eintritt der Einvernehmensfiktion hat die Gemeinde die Berechtigung verloren, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens geltend zu machen. | ||
VG München | 24.04.2023 | M 26b E 23.1528 |
Eine Veröffentlichung erfolgt dementsprechend nur dann „unverzüglich“ im Sinne von § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB, wenn die zwischen dem Verstoß und seiner Veröffentlichung liegende Zeitspanne durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Die geplante Veröffentlichung eines im November 2022 festgestellten Verstoßes, die am 21. März 2023 angekündigt wurde, ist nicht mehr unverzüglich, wenn keine sachlichen Gründe vorliegen, die eine derart lange Verzögerung der Veröffentlichung rechtfertigen können. | ||
BVerwG | 16.05.2023 | 3 CN 6.22 |
Das Schließen von Einrichtungen eines Freizeit- und Amateursportbetriebs flankiert von Ausnahmen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 hatte im IfSG eine verfassungsgemäße Grundlage und war auch verhältnismäßig. Hingegen war das Betriebsverbot von Fitnessstudios ohne Ausnahmeregelungen unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG. | ||
BVerwG | 16.05.2023 | 3 CN 5.22 |
Gastronomiebetriebe im Saarland durften unabhängig von einem Krankheits- oder Ansteckungsverdacht in der betroffenen Gaststätte auf der Grundlage der Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geschlossen werden. |