Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen in KW 30
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
VG Oldenburg | 24.05.2017 | 7 B 2896/17 |
Ist aufgrund des im GlüStV und in den Glücksspielgesetzen der Bundesländer ab dem 1. Juli 2017 zwischen Spielhallen vorgeschriebenen Mindestabstandes von 100 m eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren Betrieben zu treffen, muss die Erlaubnisbehörde auch bei Durchführung eines Losverfahrens den vom BVerfG (Beschl. vom 7. März 2017, Az. 1 BvR 1314/12 u.a.) aufgestellten Grundsatz der bestmöglichen Ausschöpfung der Standortkapazität beachten. Das kann bedeuten, dass eine Spielhalle, deren Fortbestand dies ausschließen würde, bei der Auswahl von vornherein ausscheidet. Ist die Auswahlentscheidung voraussichtlich nicht ermessensfehlerfrei getroffen worden, kann die Erlaubnisbehörde durch einstweilige Anordnung zur Duldung des Weiterbetriebs der Spielhalle über den 30. Juni 2017 hinaus verpflichtet werden. | ||
OVG Saarlouis | 19.05.2017 | 1 B 164/17 |
Zweifel an der Erlaubnisfähigkeit der Vermittlung von Sportwetten können, sofern sie auf dem Fehlen der Konzession des Wettveranstalters bzw. einer mangelnden Konzessionsfähigkeit seines derzeitigen Wettangebots beruhen, dem Wettvermittler während der Dauer des Konzessionsverfahrens nicht entgegengehalten werden, wenn das Konzessionsverfahren nicht transparent, diskrimininierungsfrei und gleichheitsgerecht ausgestaltet ist oder praktiziert wird. | ||
OVG Lüneburg | 17.05.2017 | 11 KN 105/16 |
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VG Bremen | 16.05.2017 | 1 K 1073/15 |
Allein die Möglichkeit zum Abschluss von Live-Wetten und die Anzeige entsprechender Quoten und Spielstände auf Monitoren in einer Wettvermittlungsstelle führt singulär betrachtet nicht in jedem Fall dazu, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Vergnügungsstätte i.S.d. BauNVO handelt. Auch in diesem Fall ist unter Berücksichtigung der übrigen Betriebsgestaltung im Einzelfall festzustellen, ob konzeptionell ein Verweilen der Kunden gefördert und kommerzielle Unterhaltung geboten werden soll. | ||
OVG Münster | 08.05.2017 | 4 A 113/16 |
Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden, maßgeblicher Zeitpunkt der Untersagungsverfügung | ||
OVG Lüneburg | 07.05.2017 | 7 ME 31/17 |
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OVG Saarlouis | 28.04.2017 | 1 B 150/17 |
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OVG Berlin-Brandenburg | 26.04.2017 | 1 N 49.15 |
Zur Tragfähigkeit eines Sanierungskonzepts bei der Gewerbeuntersagung aufgrund von Steuerrückständen. | ||
VG Braunschweig | 04.04.2017 | 4 A 383/16 |
Das Passgesetz bietet nicht für alle Fälle unerwünschten Verhaltens deutscher Staatsangehöriger eine Handhabe, dies Verhalten zu unterbinden. Insbesondere sieht das Passgesetz nicht die Möglichkeit, die Ausreise bei Entführungsgefahr zu untersagen. | ||
VG Stuttgart | 23.03.2017 | 1 K 6242/16 |
Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr gegen einen Fußballhooligan für ein Aufenthalts- und Betretungsverbot ist rechtmäßig. | ||
OLG Karlsruhe | 14.3.2017 | 2 (10) SsRs 414-16/AK 189/16 |
Nicht anlagenspezifische Lärmschutzregelungen können Gegenstand einer landesrechtlichen Polizeiverordnung sein und erfassen dann auch von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (hier: Gaststätte) ausgehenden Lärm. |