Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen in KW 25
Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.
Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
VG Osnabrück | 28.04.2017 | 1 B 28/17 |
Eilantrag von Verdi gegen verkaufsoffenen Sonntag in Meppen erfolgreich. Hinweis: so auch das Gericht Az.1 B 24/17. | ||
OVG Lüneburg | 21.04.2017 | 7 ME 20/17 |
Gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig. | ||
VG München | 11.04.2017 | M 7 S 17.1453 |
Die Befürchtung, dass es anlässlich einer geplanten Veranstaltung einer politischen Partei zu Gegendemonstrationen kommen wird, rechtfertigt selbst dann nicht die Versagung der Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung, wenn es wegen gewalttätiger Demonstrationen zu Unruhen kommen kann. | ||
OVG Bautzen | 30.03.2017 | 3 C 19/16 |
Eine Polizeiverordnung ist mangels Rechtsgrundlage unwirksam, wenn ein Alkoholverbot auf eine Kriminalitätsstatistik gestützt wird, um alkoholbedingte Straftaten im Sinne des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes an den betroffenen Örtlichkeiten zu belegen. | ||
AG Lüdenscheid | 29.03.2017 | 80 OWi 36/17 |
An den gewählten Verteidiger kann nur dann wirksam zugestellt werden, wenn sich gemäß § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG eine Urkunde über seine Bevollmächtigung bei den Akten befindet. | ||
VG Neustadt a.d. Weinstraße | 28.03.2017 | 3 L 282/17.NW |
Einem Gemüse- und Obstladeninhaber ist es zu Recht verboten worden, Warenauslagen vor seinem Ladengeschäft auf dem Gehweg und auf den Parkplätzen davor aufzustellen. Die Sicherheit der Fußgänger war gefährdet, weil sie durch die Warenauslagen auf den Radweg gedrängt würden. | ||
AG Dortmund | 21.03.2017 | 729 OWi 18/17 |
Selbst eine Geldbuße von nur 5 Euro ermöglicht noch eine Anordnung der Erzwingungshaft. Es sind jedoch bei diesem geringen Betrag aber vorher alle Maßnahmen zur Beitreibung der Geldbuße auszuschöpfen. | ||
EuGH | 09.03.2017 | C-484/15, C-551/15 |
Keine grenzüberschreitende Vollstreckung einer Parkgebühr durch von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehlen. | ||
BVerfG | 07.03.2017 | 1 BvR 1314/12 |
Die schärferen Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen im 2012 geänderten Glücksspielstaatsvertrag und in den gesetzlichen Regelungen der Länder Berlin, Bayern und des Saarlandes sind verfassungskonform. Das Verbundverbot, die Abstandsgebote, die Reduzierung der Gerätehöchstzahl in Spielhallen und die Aufsichtspflicht sind zur Suchtprävention gerechtfertigt. Auch die Übergangsregelungen sind nicht zu beanstanden. | ||
VG Oldenburg | 09.11.2016 | 5 A 3996/14 |
Subsidiäre Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde für ein Einschreiten gegen Lärmimmissionen durch ein Dorfgemeinschaftshaus. | ||
VG Würzburg | 13.10.2016 | W 5 K 15.1135 |
Ergeben sich Gefahren aus dem gemeinsamen Ausführen mehrerer Hunde durch eine einzelne Person, ist eine Anordnung zur Hundehaltung ermessensfehlerhaft und ungeeignet, wenn sie sich ohne Erwägungen zu Maßnahmen im Hinblick auf die Rudelhaltung allein auf einen der Hunde bezieht. Art. 18 Abs. 2 LStVG ermächtigt die Gemeinde nur zum Erlass von Anordnungen zur Hundehaltung im öffentlichen Bereich, nicht aber zur Einschränkung der Hundehaltung auf Privatgrundstücken. Eine Kombination von Leinen- und Maulkorbzwang auf allen öffentlichen Flächen ist unverhältnismäßig, wenn nicht geprüft wird, ob der Leinenzwang von geeigneten öffentlichen Flächen ausgenommen oder auf bestimmte Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden kann, um dem Bewegungsdrang eines großen Hundes Rechnung zu tragen. |